Prozess in Groß-Gerau - 43-Jährige soll bei Wahl betrogen haben
In Deutschland gibt es freie und geheime Wahlen wie die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar. Immer wieder kommt es aber auch zum Verdacht von Betrug oder Manipulationen. Ein aktueller Fall wird am Mittwoch (12.2.) vor dem Amtsgericht im südhessischen Groß-Gerau verhandelt.
Ein Bericht des Instituts für Parlamentarismusforschung von 2020 weist darauf hin, dass insbesondere die Briefwahl anfälliger für Fehler und Betrug ist als die Stimmabgabe im Wahllokal.
Vorwurf: Formulare eigenmächtig ausgefüllt
Ein möglicher Wahlbetrug kann zum Beispiel durch das Fälschen von Unterschriften stattfinden. Darum geht es in dem Fall vor dem Amtsgericht Groß-Gerau: Eine 43-jährige Frau steht unter Verdacht, bei der Kommunalwahl 2021 in Rüsselsheim als Kandidatin Wahlberechtigten angeboten zu haben, Briefwahlunterlagen für sie zu beantragen. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, in mindestens elf Fällen Vollmachtsurkunden mit den Daten Wahlberechtigter eigenmächtig ausgefüllt zu haben. Es soll vorgekommen sein, dass sie Unterschriften fälschte.
Strafen bei Wahlbetrug
Wahlbetrug wird nach dem Strafgesetzbuch geahndet. Paragraf 107a besagt, dass unbefugtes Wählen oder die Herbeiführung eines falschen Wahlergebnisses mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft wird. Auch der Versuch ist strafbar. Unbefugt handelt demnach auch, wer entgegen der Entscheidung eines Wahlberechtigten eine Stimme abgibt.
Keine landesweite Übersicht
Laut Innenministerium erstatten Kommunen bei Verdacht auf Wahlbetrug, wie etwa manipulierte Briefwahlunterlagen, Strafanzeige. Diese Fälle werden von den Strafverfolgungsbehörden untersucht. Es handelt sich dabei um Einzelfälle, die vor allem Kommunal- und Bürgermeisterwahlen betreffen. Eine landesweite Übersicht über solche Fälle gebe es nicht.
Verdachtsfälle in Südhessen
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Darmstadt gab es nach den Kommunalwahlen 2021 in ihrem Gebiet zwei Verdachtsfälle, darunter die Vorwürfe gegen die 43-Jährige. Die Häufigkeit von Wahlbetrug ließe sich laut des Berichts des Instituts für Parlamentarismusforschung allerdings schwer messen, da die eingeweihten Beteiligten oft kein Interesse hätten, solche Fälle auch publik zu machen.
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