Fußgänger überfahren - fast sechs Jahre Haft für Raser-Unfall in Worms
Fußgänger in Worms überfahren - Fast sechs Jahre Haft für Raser
Im Prozess um den Tod eines Fußgängers bei einem Raser-Unfall hat das Landgericht Mainz am Montag (20.3.) den 25 Jahre alten Angeklagten aus Worms zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht sprach den Mann unter anderem schuldig wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht.
Der angeklagte Mechaniker hatte im Prozess zugegeben, im Juli 2022 in Worms mit einem gemieteten PS-starkem Auto mit einer Geschwindigkeit von bis zu 161 Kilometern in der Stunde durch die Wormser Innenstadt gerast zu sein. An einer Kreuzung überquerten zwei Fußgänger bei roter Ampel die Straße. Der 25-jährige hatte einen der Männer frontal erfasst und 63 Meter über die Straße geschleudert. Der 52-Jährige war sofort tot.
Trotz Bremsung viel zu schnell
Der 25-jährige hatte zwar noch zu bremsen versucht, beim Aufprall aber noch eine Geschwindigkeit von etwa 97 Kilometern pro Stunde. Die Anklage hatte eine Verurteilung wegen Mordes und lebenslange Haft gefordert. Die Verteidiger hingegen hatten für eine Bewährungsstrafe plädiert.
Fahrlässig den Tod des Fußgängers verursacht
In der Urteilsbegründung hieß es, der Angeklagte habe sich rücksichtslos und grob verkehrswidrig verhalten. Der 25-Jährige habe mit Gefährdungsvorsatz gehandelt, und dadurch fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht. Es sei aber nicht der Wille des Angeklagten gewesen, jemanden zu töten.