Abstimmung im Bundesrat: neue Fußfessel-Technologie in Hessen
Abstimmung heute im Bundesrat - Neue elektronische Fußfesseln für Hessen
Hessen will mit einer speziellen Fußfessel erreichen, dass Frauen besser vor häuslicher Gewalt geschützt werden. Die hessische Landesregierung hatte die Initiative in den Bundesrat eingebracht, der will heute darüber abstimmen.
Kommt grünes Licht, könnten künftig Frauen-Schläger mit einer sogenannten spanischen Fußfessel ausgestattet werden. Das Besondere: Die bedrohte Frau kann über einen GPS-Empfänger rechtzeitig gewarnt werden, wenn sich der potentielle Gewalttäter nähert. Der Bundestag muss das aber noch als Gesetz beschließen.
Das spanische Modell
Der wesentliche Unterschied des spanischen Modells zum bisherigen Einsatz dieser Technik in Deutschland besteht nach Angaben des Justizministeriums darin, dass keine vordefinierten feste Verbotszonen überwacht werden.
Frauen könnten gewarnt werden
Vielmehr kann ein bestimmter Bereich um das zu schützende Opfer herum in den Blick genommen werden, auch wenn sich ein Mensch fortbewegt. Damit werden Frauen auch außerhalb ihrer Wohnung vor Zufallsbegegnungen mit dem Täter im Alltag gewarnt.
Technologie der neuen Generation
Bei der Überwachungstechnik der neuen Generation kann die elektronische Fußfessel des Täters mit einer GPS-Einheit kommunizieren, die das Opfer bei sich trägt. Das System überwacht dadurch sowohl den Standort des Angreifers als auch den des Opfers. Wenn sich Aggressor und Opfer entweder absichtlich oder unabsichtlich nähern, wird ein mehrstufiger Alarm ausgelöst. Zudem hat das Opfergerät einen Panikknopf, um schnelle Hilfe zu rufen.
Gesetzliche Verankerung der elektronischen Fußfessel
Die hessische Bundesratsinitiative sieht unter anderem vor, die elektronische Fußfessel im Gewaltschutzgesetz - einem Bundesgesetz - zu verankern. Die Polizeigesetze der Länder ermöglichen ihren Einsatz nach häuslicher Gewalt bislang nur kurzfristig und vorübergehend, bevor gerichtliche längerfristige Entscheidungen greifen können.
Näherungsverbote können oft nicht durchgesetzt werden
Nach den Worten von Justizminister Heinz können Näherungsverbote, die nach häuslicher Gewalt ausgesprochen wurden, bislang faktisch oft nicht durchgesetzt werden. Mit elektronischen Fußfesseln werden auch in bestimmten Fällen verurteilte Straftäter nach einer Haftstrafe überwacht.
Weisser Ring unterstützt Initiative
Der Landesvorsitzende der Opferschutzorganisation Weisser Ring, Patrick Liesching, begrüßte die hessische Initiative. "Seit Jahren sehen wir eine quantitative und qualitative Zunahme von Gewalt in andauernden oder beendeten Partnerschaften", erläuterte er. Durchschnittlich an jedem dritten Tag komme es in Deutschland zur Tötung einer Frau.
Mangelnde Abschreckung durch bisherige Schutzmaßnahmen
"Besonders betroffen macht mich dabei, dass sich viele Opfer vor ihrem Tod hilfesuchend an den Staat gewandt und auch ein gerichtliches Näherungsverbot erwirkt hatten", ergänzte Liesching. Die bisherigen Schutzmöglichkeiten schreckten Täter nicht effektiv genug ab.
Überwachung von Weiterstadt aus
Der Einsatz elektronischer Fußfesseln in Deutschland wird von der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) im südhessischen Weiterstadt überwacht. Aktuell gebe es rund 180 Probanden, sagte GÜL-Leiterin Alma Friedrichs. Die Experten arbeiteten rund 1.000 Alarme pro Monat ab, davon müsse in 30 Fällen die Polizei eingeschaltet werden.
Reaktionen bei Verstößen gegen Überwachungszonen
Gerät ein Proband in eine verbotene Zone, dann werde ihm das über ein Vibrieren seiner Fußfessel angezeigt, erklärte Friedrichs. Zudem nähmen die GÜL-Mitarbeiter unverzüglich Kontakt mit ihm auf, um zu klären, wie es zu dem Alarm kam. Zeige sich der Fußfesselträger unkooperativ, werde die Polizei informiert, erläuterte Friedrichs. In der GÜL arbeiteten Sozialarbeiter, die deeskalierend auf Probanden einwirken könnten. Zudem würden auch die gefährdeten Personen bei einem möglichen Vorfall professionell begleitet.