Reform des Kommunalrechts - Poseck will Bürgerbegehren einschränken
Hessens Landesregierung plant eine umfassende Reform des Kommunalrechts. Ziel sei unter anderem, kommunale Parlamente handlungsfähiger zu machen und Bürokratie abzubauen.
Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte in Wiesbaden, dass die Parlamente oft zersplittert seien, da sehr viele kleinere Gruppierungen in den Parlamenten säßen. Auch soll die Möglichkeit für Bürgerbegehren eingeschränkt werden.
Neues Auszählverfahren ab 2026
Ab den Kommunalwahlen im März 2026 soll ein neues Auszählverfahren bei Kommualwahlen eingeführt werden. Dieses soll Kleinstparteien das Erlangen von Mandaten erschweren, wenn sie nur geringe Stimmenanteile bekommen. Zudem wird die Ein-Personen-Fraktion abgeschafft. Der Fraktionsstatus ist mit finanzieller Unterstützung und mehr Rederechten verbunden.
Digitale Sitzungsformate und Verkleinerung der Parlamente
Die Regierung plant, digitale Sitzungsformate zu ermöglichen. Dies soll den Kommunen mehr Flexibilität geben. Kommunale Parlamente sollen sich leichter - mit einfacher statt bisher Zwei-Drittel-Mehrheit - verkleinern können. Innenminister Poseck betont, dass es sich um die umfassendste Kommunalrechtsnovelle seit zehn Jahren handelt. Sie soll nächste Woche im Landtag eingebracht werden und nach ihrer Verabschiedung ab dem Frühjahr gelten.
Bürgerbegehren eingeschränkt
Bürgerbegehren sollen bei wichtigen Infrastrukturprojekten nicht mehr möglich sein. Das soll helfen, solche Projekte zügig zu realisieren. Poseck sagt, die Bürger hätten ja nach wie vor ausreichend Mitwirkungsrechte bei Planfeststellungsverfahren. Zudem sollen Kommunen sich stärker im Wohnungsbau und bei erneuerbaren Energien betätigen können.
Erhöhung der Besoldung für Bürgermeister und Landräte
Poseck kündigte bessere Besoldung für kommunale Wahlbeamte an. Ab der zweiten Wahlperiode sollen Bürgermeister ein acht Prozent mehr bekommen. Damit will man die hohe Belastung und Verantwortung der Bürgermeister und Landräte würdigen. Es soll ein Anreiz sein, länger im Amt zu bleiben.
Kritik von den Grünen
Die Grünen-Landtagsfraktion kritisiert den Gesetzentwurf. Der Fraktionsvorsitzende Mathias Wagner sieht darin einen Angriff auf die demokratischen Rechte kleinerer Parteien. Die geplante Gehaltserhöhung für kommunale Hauptamtliche kritisiert er als unzeitgemäß, insbesondere angesichts knapper Kassen.