Heute Protest gegen Poseck-Plan - Land will weniger Bürgerbegehren zulassen
Hessens Landesregierung plant eine umfassende Reform des Kommunalrechts. Ziel sei unter anderem, kommunale Parlamente handlungsfähiger zu machen und Bürokratie abzubauen. Der Gesetz-Entwurf wird diesen Mittwoch (20.11.) im Landtag eingebracht.
Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte in Wiesbaden, dass die Parlamente oft zersplittert seien, da sehr viele kleinere Gruppierungen in den Parlamenten säßen. Hier soll ein neues Zählverfahren dafür sorgen, dass solche Gruppen oder Parteien mit wenig Wählerstimmen keine Sitze mehr in Gemeindeparlamenten erhalten. Auch soll die Möglichkeit für Bürgerbegehren eingeschränkt werden.
Neues Auszählverfahren ab 2026
Ab den Kommunalwahlen im März 2026 soll ein neues Auszählverfahren bei Kommualwahlen eingeführt werden. Dieses soll Kleinstparteien das Erlangen von Mandaten erschweren, wenn sie nur geringe Stimmenanteile bekommen. Zudem wird die Ein-Personen-Fraktion abgeschafft. Der Fraktionsstatus ist mit finanzieller Unterstützung und mehr Rederechten verbunden.
Digitale Sitzungsformate und Verkleinerung der Parlamente
Die Regierung plant, digitale Sitzungsformate zu ermöglichen. Dies soll den Kommunen mehr Flexibilität geben. Kommunale Parlamente sollen sich leichter - mit einfacher statt bisher Zwei-Drittel-Mehrheit - verkleinern können. Innenminister Poseck betont, dass es sich um die umfassendste Kommunalrechtsnovelle seit zehn Jahren handelt. Sie soll jetzt im Landtag eingebracht werden und nach ihrer Verabschiedung ab dem Frühjahr gelten.
Bürgerbegehren eingeschränkt - Protest
Bürgerbegehren sollen bei wichtigen Infrastrukturprojekten nicht mehr möglich sein. Das soll helfen, solche Projekte zügig zu realisieren. Poseck sagt, die Bürger hätten ja nach wie vor ausreichend Mitwirkungsrechte bei Planfeststellungsverfahren. Poseck hält die Beschränkung der Bürger-Abstimmungen für "moderat". Das sehen Kritiker anders. Am heutigen Mittwoch wird die Initiative "Mehr Demokratie" 15.000 Unterschriften gegen das neue Gesetz im Landtag überreichen.
Erhöhung der Besoldung für Bürgermeister und Landräte
Das neue Kommunal-Recht soll auch den Bürgermeister-Job attraktiver machen: Ab der zweiten Wahlperiode sollen Bürgermeister acht Prozent mehr Gehalt bekommen. Damit will man die hohe Belastung und Verantwortung der Bürgermeister und Landräte würdigen. Es soll ein Anreiz sein, länger im Amt zu bleiben.
Kritik von den Grünen
Die Grünen-Landtagsfraktion kritisiert den Gesetzentwurf. Der Fraktionsvorsitzende Mathias Wagner sieht darin einen Angriff auf die demokratischen Rechte kleinerer Parteien. Die geplante Gehaltserhöhung für kommunale Hauptamtliche kritisiert er als unzeitgemäß, insbesondere angesichts knapper Kassen.
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