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Mann in Mainz erstochen - Sohn wegen Totschlags vor Gericht

Vater im Schlafzimmer erstochen - 17-jähriger Sohn jetzt vor Gericht

Weil er seinen Vater getötet haben soll, muss sich ein 17-jähriger in Mainz vor Gericht verantworten (Symbolbild).
© dpa

Weil er seinen Vater getötet haben soll, muss sich ein 17-jähriger in Mainz vor Gericht verantworten (Symbolbild).

In Mainz steht ab Montag (18.11.) ein 17 Jahre alter Junge vor Gericht, weil er seinen Vater mit einem Küchenmesser getötet haben soll. Der 47-jährige soll den Jungen zuvor gedemütigt haben.

Der Prozess gegen den Jugendlichen findet hinter verschlossenen Türen statt.

Angespannte Stimmung

Das blutige Tragödie ereignete sich am Morgen des 24. Februar in der gemeinsamen Wohnung in Mainz. Der Junge wollte seinen Hund ausführen. Doch als er dafür das Schlafzimmer seines Vaters betrat, fühlte der sich gestört, heißt es in der Anklage. Auch habe bereits eine angespannte Stimmung zwischen Vater und Sohn geherrscht.

Fehlzeiten in der Schule

Der Hintergrund war unter anderem unentschuldigte Fehlzeiten des Sohnes in der Schule. Der Vater soll beschlossen haben, seinen Sohn zu bestrafen. Zuerst gab er ihm eine Ohrfeige. Dann befahl er dem Sohn, sich auszuziehen und vor ihm zu knien, so die Anklage und weiter heißt es hier:  "Der Vater wickelte eine Hundeleine um seinen Hals, spuckte ihm ins Gesicht und stieß ihn mit „Verpiss dich“ aus dem Zimmer."

Demütigung, dann Rache ?

Nach dieser Demütigung sei der 17-jährige kurze Zeit später mit einem Küchenmesser in das Schlafzimmer des Vaters gestürmt.  Er soll dann auf den Vater eingestochen haben. Dies führte bereits zu einem erheblichen Blutverlust. Bei einem Handgemenge rutschte der Vater in seinem eigenen Blut aus und fiel zu Boden, schildert die Anklage den mutmaßlichen Verlauf des Tathergangs. Die Situation habe der Junge genutzt, um weiter zuzustechen.

Offenbar keine Rettung für das Opfer

Danach soll der Angeklagte die Schlafzimmer-Tür von außen abgeschlossen haben. Der 47-jährige sei dann verblutet. Der Jugendliche befindet sich nun in Untersuchungshaft. Da er zur Tatzeit minderjährig war, bleibt die Verhandlung nicht öffentlich. 

 

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Konrad Neuhaus

Redakteur
Konrad Neuhaus

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