Hessischer Staatsgerichtshof weist FDP-Klage gegen Milliardenpaket ab
Hessischer Staatsgerichtshof - FDP-Klage gegen Milliardenpaket erfolglos
Die FDP-Landtagsfraktion war gegen das geplanten Finanzpaket der Bundesregierung vor Hessens höchstes Gericht gezogen.
Jetzt ist die Eilentscheidung gefallen.
Staatsgerichtshof lehnt FDP-Klage ab
Der Hessische Staatsgerichtshof hat eine Klage der FDP-Landtagsfraktion gegen das geplante milliardenschwere Investitionspaket der Bundesregierung abgewiesen. Die Anträge der Liberalen richteten sich gegen die angekündigte Zustimmung der Mitglieder der Landesregierung zur geplanten Grundgesetzänderung im Bundesrat am Freitag (21. März).
Fraktion kann Rechte des Landtags nicht geltend machen
Das höchste hessische Gericht begründete seine Entscheidung in Wiesbaden mit der fehlenden Antragsbefugnis der Landtagsfraktion. Eine Landtagsfraktion könne in einem Verfassungsstreitverfahren nur ihre eigenen Rechte geltend machen, nicht aber die Rechte des Landtags. Eine Verletzung eigener Rechte sei jedoch nicht gerügt und auch nicht ersichtlich gewesen.
FDP: Landtage müssen bei Grundgesetzänderung mitentscheiden
Nach Meinung der FDP-Fraktion wollen CDU, CSU und SPD im Bund über eine Grundgesetzänderung die Schuldenbremse aufweichen - ohne Beteiligung der Landesparlamente. "Aus Sicht der Freien Demokraten ist das ein klarer Verstoß gegen die Verfassungsautonomie der Länder und gegen die föderale Ordnung", hieß es. "Union und SPD wollen den Wählerwillen umgehen und unsere Landesverfassungen über den Bundesrat im Eilverfahren aushebeln", kritisierte die Co-Fraktionsvorsitzende Wiebke Knell.
FDP-Klagen in NRW und Bremen ebenfalls gescheitert
Das nordrhein-westfälische Verfassungsgericht schmetterte einen Antrag der Düsseldorfer FDP-Landtagsfraktion gegen das milliardenschwere Finanzpaket des Bundes ebenfalls ab. Auch in Bremen scheiterten die Liberalen mit einem Eilantrag gegen das Finanzpaket.
Zweidrittelmehrheit im Bundesrat nötig
Der scheidende Bundestag hatte am Dienstag mit Zweidrittelmehrheit das Grundgesetz geändert und damit das Milliarden-Finanzpaket für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz beschlossen. Am Freitag muss der Bundesrat zustimmen. Auch hier braucht es eine Zweidrittelmehrheit.
Milliardenschwere Pläne
Über ein Sondervermögen sollen 500 Milliarden Euro in die Infrastruktur in Deutschland fließen - also unter anderem in die Sanierung von Straßen, Schienen, Brücken und Energienetzen. Für mehr Verteidigungsausgaben soll die Schuldenbremse im Grundgesetz reformiert werden.


FFH bei WhatsApp:
News und Infos direkt auf euer Smartphone. Hier dem FFH-Channel folgen.