Steuererklärung Frist 2024 - Bis wann muss ich abgeben?
Am 2. September, im Spätsommer, denken die meisten noch an Abkühlung, Schwimmbad und andere schöne Dinge. Doch dieser Tag ist der offizielle Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung. Ist sie bis dahin nicht beim Finanzamt, können Strafzahlungen fällig werden. Doch nicht jeder muss seine Steuererklärung abgeben. Wir erklären, wer verpflichtet ist und wer freiwillig abgeben darf.
Im Vergleich zum Vorjahr haben Personen, die ihre Steuererklärung für 2023 selbst erstellen, etwa einen Monat weniger Zeit. Die Unterlagen müssen bis zum 31. August 2024 beim Finanzamt eingegangen sein. Da dieser Tag auf ein Wochenende fällt, wurde die Frist auf den 2. September 2024 verlängert.
Seit der Modernisierung des Steuerrechts unterscheidet das Amt zwischen zwei Gruppen: Die, die ihre Steuererklärung abgeben müssen und die, die dies freiwillig tun können. Gehört ihr zur zweiten Gruppe, so könnt ihr dem 2. September ganz entspannt entgegen sehen. Freiwillige Erklärungen können bis zu vier Jahre später abgegeben werden. Und wer gar keine Lust hat, kann es auch ganz lassen - verzichtet dann aber möglicherweise auf Rückzahlung und damit auf potentiell einige hundert Euro.
Ausnahme: Der Steuerberater
Wer seine Erklärung abgeben muss, der sollte sicherstellen, dass sie bis zum Abend des 2. Septembers beim Finanzamt eingegangen ist. Ausnahme: Wer sich helfen lässt und Beispielsweise einen Steuerberater beauftragt, der hat sieben Monate länger Zeit, also bis Ende Februar 2025.
Wer muss seine Steuererklärung abgeben?
Als grobe Faustregel gilt: Wer neben seinem regulären Arbeitslohn noch andere Einkünfte hat, muss wahrscheinlich eine Steuererklärung machen. Auch zusammen veranlagte Paare sind verpflichtet. Konkret betrifft das vor allem:
- Alle Selbstständigen: Egal ob Freiberufler oder mit eigener Firma. Wer selbstständig arbeitet muss eine Steuererklärung abgeben
- Zusätzliche Einkünfte: Auch Arbeitnehmer, die zusätzliche Einkünfte von mehr als 410 Euro im letzten Jahr hatten, müssen ihre Steuererklärung machen. Und zusätzliche Einkünfte kann vieles sein: Zum Beispiel Kapitaleinkünfte, Geld aus Vermietung oder einem Zweit-Job.
- Staatliche Hilfen: Wer Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld von mehr als 410 Euro erhalten hat, muss eine Steuererklärung machen.
- Gemeinsam veranlagte Paare: Alle die zu zweit eine gemeinsame Steuererklärung machen, müssen diese auch tatsächlich bis zum Stichtag einreichen.
- Jobwechsel: Wer im vergangenen Jahr einen neuen Job angefangen hat, muss möglicherweise auch eine Steuererklärung abgeben. Es sei denn, der neue Arbeitgeber hat bei der Lohnsteuerberechnung die Daten vom alten Arbeitgeber berücksichtigt.
Zusätzlich gibt es noch einige Sonderfälle, wie Beispielsweise Scheidung und Heirat im selben Jahr oder ein Wohnsitz im Ausland. Wer sich unsicher ist, kann bei der Steuerhotline des Landes Hessen unter der Telefonnummer 0800 522 533 5 Hilfe bekommen.
Steuerfrist verpasst - und jetzt?
Wer die Abgabe seiner Steuererklärung nicht rechtzeitig geschafft hat, der kann beim zuständigen Finanzamt eine Verlängerung beantragen. Hierzu braucht es aber einen triftigen Grund, wie zum Beispiel eine längere Krankheit oder einen Umzug. Eine Alternative ist außerdem einen Steuerberater zu beauftragen. Denn dieser hat sieben Monate länger Zeit, um die Steuererklärung abzugeben, als Privatpersonen.
Außerdem sind nicht alle Finanzämter gleich streng. Am besten die Steuererklärung möglichst schnell einreichen, vielleicht drückt der zuständige Bearbeiter ein Auge zu, wenn die Erklärung nur ein paar Tage verspätet ist.