Stimmabgabe von zuhause - Briefwahl: Diese Regeln gelten in Hessen
Die Stimme bei der Kommunal-, Landtags- oder Bundestagswahl einfach bequem von daheim abgeben. Die Beliebtheit der Briefwahl ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und wird nun, bedingt durch die Corona-Pandemie, sicherlich noch einmal einen weiteren Schub erhalten. Die hessischen Kommunen bereiten sich auf einen Rekord-Anteil von Wahlbriefen vor. Doch wie genau funktioniert die Briefwahl? Und was muss man beachten, damit die Stimme auch wirklich gezählt wird?
Wer darf Briefwahl machen?
Ursprünglich wurde die Briefwahl eingeführt, um älteren Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität die Stimmabgabe zu erleichtern. Bis ins Jahr 2008 durfte darum nur Briefwahl beantragen, wer am Wahltag verhindert war oder aus anderen Gründen nicht ins Wahllokal kommen konnte. Diese Einschränkung ist inzwischen aufgehoben, so dass jeder ohne Angaben von Gründen, per Brief an der Wahl teilnehmen kann. Voraussetzung ist lediglich, dass die entsprechenden Unterlagen rechtzeitig beantragt werden.
Im Video: How to Briefwahl
Was muss ich tun, um Briefwahl zu machen?
Wer seine Stimme per Brief abgeben will, braucht die nötige Unterlagen. Diese kann man beim Wahlamt seiner Gemeinde beantragen. Am einfachsten geht dies mit der Wahlbenachrichtigungskarte/dem Wahlbenachrichtigungsbrief, die jeder Wahlberechtigte vor der Wahl zugeschickt bekommt. Diese enthält nicht nur die Informationen darüber, wann die Wahl stattfindet und welches Wahllokal man besuchen muss, auf der Rückseite ist auch gleich das Antragsformular für die Briefwahlunterlagen aufgedruckt. Wer dieses ausgefüllt zurückschickt, bekommt alles Nötige per Post.
Alternativ kann die Briefwahl aber auch schriftlich per E-Mail oder Fax beim Wahlamt der Gemeinde beantragt werden. Das Wahlamt benötigt dafür lediglich den Vor- und Nachnamen, die Anschrift und das Geburtsdatum.
Viele Gemeinden haben auch ein spezielles Formular auf ihrer Webseite, über das die Unterlagen beantragt werden können.
Außerdem kann man die Unterlagen auch persönlich beim Wahlamt abholen (Ausweis nicht vergessen!). Ein Beantragen per Telefon ist dagegen nicht möglich.
Welche Unterlagen erhalte ich, wenn ich die Briefwahl beantragt habe?
Die Briefwahl-Unterlagen bestehen normalerweise aus dem Stimmzettel, dem Wahlschein (ein amtliches Dokument, dass bestätigt dass ihr die Briefwahl durchführen dürft), mehreren Umschlägen und einem Merkblatt mit den wichtigsten Schritten.
Was muss ich bei der Briefwahl beachten?
Der eigentliche Wahlvorgang ist nicht viel komplizierter, als man es von der klassischen Stimmabgabe im Wahllokal kennt. Der Stimmzettel wird wie gewohnt ausgefüllt. Zusätzlich muss der Wahlschein ausgefüllt und unterschrieben werden. Damit versichert der Wähler, dass er/sie den Stimmzettel persönlich und in geheimer Wahl ausgefüllt hat. Der größte Fallstrick ist das korrekte Verpacken der einzelnen Dokumente in die richtigen Umschläge. Beachtet hierzu unbedingt genau die beiliegende Anleitung. Wer hier einen Fehler macht, riskiert dass seine Stimme nicht gezählt wird.
Warum kommen nicht alle Briefwahlunterlagen in einen Umschlag?
Üblicherweise wird der Stimmzettel in einen Umschlag gepackt. Dieser kommt dann in einen weiteren Umschlag, in den auch der Wahlschein eingelegt wird. Das hat vor allem logistische Gründe. Im Wahlamt wird der erste Umschlag geöffnet und mit dem Wahlschein geprüft, ob die Stimme überhaupt abgegeben werden darf. Ist mit dem Wahlschein alles in Ordnung wird der verschlossene Umschlag mit dem Stimmzettel in die Wahlurne geworfen. Erst bei der Auszählung am Wahltag wird dieser dann geöffnet.
So ist sichergestellt, dass die Wahl geheim bleibt und die Mitarbeiter im Wahlamt nicht nachschauen können, welche Partei einzelne Personen gewählt haben.
Julia Nestle und Johannes Scherer machen Briefwahl
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei der Briefwahl gibt es zwei wichtige Fristen: Zum einen müsst ihr die Unterlagen rechtzeitig beantragen. Bis wann dies geschehen muss, damit die Unterlagen noch verschickt werden können, erfahrt ihr beim Wahlamt eurer Gemeinde. Ist der Termin verstrichen, können die Unterlagen immer noch persönlich beim Wahlamt abgeholt werden.
Die zweite wichtige Frist: Euer Wahlbrief muss am Wahltag bis zur Schließung der Wahllokale beim Wahlamt eingegangen sein. Falls die Post den Brief nicht rechtzeitig zustellen kann, verfällt eure Stimme. Wer knapp dran ist, kann den ausgefüllten Wahlbrief auch persönlich beim Wahlamt einwerfen.
Was, wenn ich doch keine Briefwahl machen will?
Wer die Briefwahl beantragt hat, kann trotzdem noch persönlich wählen gehen. Wichtig dabei: Den Wahlschein unbedingt mitnehmen und im Wahllokal vorlegen. Im Wählerverzeichnis ist vermerkt, dass ihr die Briefwahl beantragt habt. Damit niemand seine Stimme zweimal abgibt, ist eine Wahl nur noch möglich, wenn ihr den Wahlschein vorweisen könnt. Den Stimmzettel braucht ihr nicht mitbringen, dieser kann im Wahllokal nicht angenommen werden. Ihr müsst vor Ort einen neuen Stimmzettel ausfüllen.
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