EEG-Umlage entfällt: Wird Strom jetzt günstiger?
EEG-Umlage entfällt - Was bedeutet das für Stromkunden?
Einkaufen, Tanken, Gas – vieles wurde in den letzten Monaten teurer, beim Strom soll es jetzt aber eine Entlastung geben! Die sogenannte EEG-Umlage fällt weg. Was heißt das für die Stromkunden in Hessen?
Viele hessische Stadtwerke senken ab heute den Strompreis - so die Energieversorger in unter anderem Marburg, Gießen, Fulda, Bad Hersfeld und Wiesbaden. In Gießen oder Marburg, so die teilen die Stadtwerke auf FFH-Anfrage mit, würde die Ersparnis bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.000 kWh im Jahr 130 Euro betragen.
Neue Preiserhöhungen sind möglich
Die Stadt Bad Hersfeld gehe von einer Ersparnis von gut 11 Euro im Monat aus. Allerdings schließen alle Stromversorger Preiserhöhungen im Laufe des Herbstes nicht aus. In Gießen hatten die Stadtwerke zum April die Preise zum Teil deutlich erhöht, um sie nun wieder abzusenken. Stadtwerke-Sprecher Ulli Boos sagt im FFH-Gespräch: "Es macht uns betroffen, wie sehr die Energiepreise steigen. Wir können derzeit keine Vorhersagen über die Entwicklung treffen. Deshalb ist Energiesparen das absolute Gebot der Stunde."
Bensheim verweist auf hohe Beschaffungskosten
Das teilt den FFH-Reportern auch der Energieversorger GGEW in Bensheim mit: "Der Energiemarkt befindet sich durch die weltpolitische Lage in starken Turbulenzen. Ganz können auch wir als GGEW AG trotz langfristiger und seriöser Beschaffungsstrategie die Preisexplosion leider nicht abfangen. Wir bedauern es sehr, dass wir die sehr hohen Beschaffungskosten weitergeben müssen und es zu Preisanpassungen kommen kann."
Wiesbaden senkt und kündigt gleichzeitig Preiserhöhung an
Das gleiche Auf und Ab bei den Strompreisen zeigt sich in Rüsselsheim. Dort sei, so der Energieversorger der Strompreis bei einem Durchschnittshaushalt im April um 80 Euro jährlich gestiegen, jetzt würde er um 110 Euro jährlich im Durchschnitt sinken. Die ESWE in Wiesbaden gibt den heutigen Wegfall der EEG-Umlage ebenfalls an die Kunden weiter, erhöht aber nun einen Monat später den Strompreis. Im Ergebnis steigt die Belastung für Durchschnittshaushalte um gut 4 Euro monatlich.
Warnung vor Erhöhung auch bei RhönEnergie
Auch die RhönEnergie Fulda wird denn Wegfall der EEG-Umlage komplett an die Kunden weiter geben, der Preis sinkt in allen Tarifen um 4,43 brutto pro Kilowattstunde. Allerdings stimmt der Versorger seine Kunden gleichzeitig auf zukünftig höhere Preise ein. Die Senkungen der EEG-Umlage werde die derzeit hohen Energiepreise auf Dauer nicht kompensieren können, sodass davon auszugehen sei, dass diese, vor allem aufgrund der geopolitischen Lage, noch weiter steigen werden, heißt es von RhönEnergie.
Kasseler Energieversorger verzichtet seit 2020 auf Erhöhungen
EAM Regionaler Energieversorger in Nordhessen mit Sitz in Kassel hat seit Februar 2020 auf Preiserhöhungen verzichtet, gibt jetzt den Wegfall der EEG-Umlage weiter und hat zumindest noch keine Preiserhöhung angekündigt.
Wie setzt sich der Strompreis zusammen - Ein Experte erklärt es
Der Strompreis setzt sich aus vielen verschieden Teilen, wie beispielsweise Produktionskosten, Steuern und Netzentgelten zusammen. Einer dieser Teile, die EEG-Umlage, fällt jetzt weg. Experte Edgar Kirk von Check-24 erklärt im FFH-Interview, wie sich das auf unseren Geldbeutel auswirken wird.
Profitieren wir als Stromverbraucher von dem Wegfall der EEG-Umlage?
„Abschaffung“, das klingt erst einmal super und nach viel Geld, dass man sparen kann. Doch ganz so rosig ist es nicht.
Für eine Familie mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 5000 Kilowatt-Stunden Strom pro Jahr, bedeutet der Wegfall der EEG-Umlage eine Ersparnis von rund 200€, rechnet Kirk vor. Allerdings sind die Strompreise allgemein gesehen seit Oktober um rund 470€ gestiegen, so dass viele am Ende des Jahres trotzdem mehr zahlen werden.
Muss ich jetzt den Stromzähler ablesen?
Es ist nicht verpflichtend den Zähler abzulesen. In diesem Fall schätzt der Stromversorger einfach den Verbrauch und berechnet den niedrigeren Tarif auf diesen Wert. Für manche Nutzer kann es sich aber durchaus lohnen, jetzt einmal den Zählerstand abzulesen und seinem Versorger zu melden. Vor allem wer über das Jahr einen sehr ungleichmäßigen Stromverbrauch hat, weil er zum Beispiel mit Strom heizt oder eine Wärmepumpe betreibt, sollte dies tun. Sonst kann es passieren, dass die Schätzung zu weit vom wirklichen Verbrauch weg liegt, und der Versorger zu viel Strom zum teuren Preis berechnet. Wer über das Jahr einen sehr gleichmäßigen Verbrauch hat, weil am Strom vor allem Geräte hängen, die zu jeder Jahreszeit genutzt werden, der braucht dies in der Regel nicht, kann es aber freiwillig trotzdem machen, um auf Nummer Sicher zu gehen.
Wie wird sich der Strompreise jetzt entwickeln?
Zuerst wird unser Strompreis ab heute durch die Abschaffung günstiger. Das ist gesetzlich festgelegt und die Absenkung der Strompreise ist für alle Stromlieferanten verpflichtend. Wir Kunden müssen nicht aktiv werden, die Absenkung ist automatisch wirksam.
Wie die Strompreise sich langfristig entwickeln, hängt dann aber von der weltweiten politischen Lage ab. Laut dem Experten werden die Preise tendenziell eher steigen. Die Stromanbieter müssen wegen langfristiger Verträge über die nächsten Wochen und Monaten zu teureren Preisen einkaufen. Diese Kosten werden dann verspätet an uns weitergegeben.
Was genau ist denn eigentlich die EEG-Umlage?
Seit dem Jahr 2000 dient das Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG) dazu, den Ausbau der Ökostromanlagen in Deutschland zu unterstützen und Ökostrom zu fördern. Ziel ist es, dass erneuerbare Energien wie Windkraft, Sonnenenergie, Wasserkraft oder Biomasse bei der Energieversorgung gegenüber den fossilen Energien wie Kohle oder Erdöl und Erdgas bevorzugt werden. Kurz gesagt wurde mit der EEG -Umlage der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland finanziert. Und diese zahlen wir bereits seit über 20 Jahren.
Das Interview zum Nachhören
Welche Rechte habe ich bei Strompreiserhöhungen?
Wahrscheinlich wird der Preis bei den meisten Stromanbietern in den nächsten Monaten trotz der EEG-Abschaffung steigen. Um wie viel genau, kann jedoch von Anbieter zu Anbieter variieren. Jede Erhöhung muss vom Anbieter angekündigt werden. Dann steht einem automatisch ein Sonderkündigungsrecht zu. Hier lohnt es sich besonders die Preise auf Vergleichsportalen zu prüfen, und eventuell zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
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