Welche Rechte habe ich? - Das könnt ihr bei Ärger mit dem Hotel tun
Im Urlaub haben die wenigsten Lust, die wertvolle Zeit mit Diskussionen und Problemlösung zu verbringen. Leider ist es aber manchmal trotzdem nötig, etwa wenn das Hotel nicht hält, was vorher versprochen wurde, wenn das gebuchte Zimmer nicht verfügbar ist oder man in ein anderes Hotel verlegt wird. Rechtsanwalt Kay Rodegra weiß, was ihr akzeptieren müsst und wann ihr Anspruch auf Preisminderung habt.
Die Vorfreude war schon beim Buchen groß: das Hotel in perfekter Lage, die Zimmer wunderschön, das Animationsangebot für die Kinder vielfältig und das Essen hochgelobt. Doch dann vor Ort die böse Überraschung: Das Hotel ist überbucht, als Alternative bietet der Reiseveranstalter ein anderes Hotel an. Was nun?
Welche Rechte habe ich, wenn ich im Urlaub ein anderes Hotel bekomme?
Ein Hotelwechsel stellt per se einen Reisemangel dar, selbst wenn das Ersatzhotel dieselbe Kategorie hat. Um wie viel man den Reisepreis mindern kann, hängt dabei von den genauen Umständen ab. Bietet das Ersatzhotel weniger Ausstattungsmerkmale, als das ursprünglich gebuchte Hotel, so fällt die mögliche Minderung höher aus. In jedem Fall sollte man sofort die Reiseleitung vor Ort oder den Reiseveranstalter in Deutschland kontaktieren und ihm mitteilen, dass man mit dem Hotelwechsel nicht einverstanden ist.
Ist das Ersatzhotel völlig unzumutbar, so ist es sogar zulässig, sich selbst um ein anderes Hotel zu kümmern und die entstandenen Kosten vom Reiseveranstalter zurückzuverlangen. Allerdings muss man auch hier zuerst dem Reiseveranstalter die Möglichkeit geben, Abhilfe zu schaffen, bevor man auf eigene Faust eine Lösung organisiert.
Was tun, wenn ich nicht den gebuchten Hotelzimmertyp erhalte?
Auch wenn im Hotel nur noch ein Zimmer einer schlechteren Kategorie verfügbar ist, so muss man dies nicht hinnehmen. Vor allem muss man die teure und gebuchte Kategorie nicht bezahlen, wenn man nur eine niedrigere Kategorie bekommt. In Einzelfällen ist es sogar zulässig, sich ein anderes Hotel zu suchen, wenn man beispielsweise eine Luxus-Suite gebucht hat, dann aber nur ein völlig einfaches Zimmer erhält.
Allerdings gilt auch hier: Immer zuerst mit dem Reiseveranstalter oder bei Individualreisen mit dem Hotel Rücksprache halten und klarmachen, dass man mit dem Zimmerwechsel nicht einverstanden ist und Abhilfe fordert.
Reisepreisminderung bei fehlenden Leistungen im Hotel?
Ein Reiseveranstalter verspricht und vereinbart mit seinen Kunden vorab bestimmte Leistungen im Urlaub, wie zum Beispiel einen Wellnessbereich oder ein umfangreiches Restaurantangebot. Können diese Leistungen vor Ort nicht angeboten werden, so liegt ein Reisemangel vor und der Preis kann gemindert werden. Das gilt auch, wenn der Grund dafür Corona-Beschränkungen sind. Wie bei allen anderen Mängeln muss man aber auch in diesen Fällen zuerst den Reiseveranstalter kontaktieren, damit dieser die Möglichkeit hat Abhilfe zu schaffen. Gelingt ihm das nicht, kann man nach dem Urlaub Teile des Reisepreises zurückfordern.
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