Folgen und Alternativen - Das neue EU-Glitzerverbot
Peelings, Waschmittel, Kosmetik-Produkte mit bestimmten Duftstoffen und Glitzer. Aber auch Düngemittel oder Spielzeuge. Sie alle haben eins gemeinsam: Sie beinhalten Mikroplastik. Aber damit ist jetzt Schluss! Zumindest im Verkauf sind viele solche Mikroplastik-Produkte ab dem 15.10. verboten - laut einem Beschluss der EU.
In den sozialen Netzwerken gehen zunehmend Videos viral, die unter dem Schlagwort „Glitzer-Verbot“ veröffentlicht werden. Darin zu sehen sind viele Glitzer-Fans, die jetzt noch verzweifelt versuchen, die letzten Glitzer-Produkte in den Drogeriemärkten zu ergattern. Dabei steckt hinter dem EU-Beschluss viel mehr als nur das Verbot von Glitzer.
Was ist Mikroplastik?
Bei Mikroplastik-Partikeln handelt es sich um winzige, organische Kunststoffteilchen aus Erdöl, Kohle oder Erdgas, die meistens kleiner als fünf Millimeter sind. Damit sind sie biologisch nicht abbaubar. Weil die Teilchen so klein sind, gelangen sie sehr einfach und ohne, dass wir Menschen es überhaupt merken, in unsere Umwelt.
Tiere nehmen diese Partikel zu sich, wodurch das Plastik in unsere Lebensmittel gelangt und in der Folge auch für den Menschen gesundheitliche Risiken darstellt und Krankheiten wie zum Beispiel Krebs begünstigen kann. Außerdem ist die Plastikverschmutzung ein großes Problem für die Umwelt.
Primäres oder sekundäres Mikroplastik
Es gibt primäres und sekundäres Mikroplastik und häufig ist den meisten Menschen gar nicht bewusst, in wie vielen Produkten diese schädlichen Teilchen tatsächlich vorkommen. Das primäre Mikroplastik wird absichtlich so miniklein produziert und kommt häufig in Kosmetikprodukten vor. Das sind zum Beispiel die Körner in Peelings. In Shampoos sorgt das Mikroplastik auch dafür, dass es besser schäumt, eine Lotion riecht dadurch vermeintlich besser.
Sekundäres Mikroplastik entsteht unterdessen beim Zerfall von größeren Plastikteilen. Vollständig abgebaut wird es aber niemals – und das ist das Problem.
EU verbietet Mikroplastik-Produkte ab 15.10.
Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die EU ein Gesetz erlassen, das ab dem 15.10. gilt und den Verkauf solcher Produkte, die Mikro-Plastik beinhalten, untersagt. In einem ersten Schritt betrifft das ab dem 15.10. erst einmal lose Mikroperlen und Glitzer. Das Verbot weiterer Produkte folgen dann schrittweise in den nächsten Jahren, um eine Übergangsfrist zu schaffen, dass die Hersteller sich um Alternativen bemühen können.
Auch Granulat auf Kunstrasenplätzen wird verboten
In den kommenden Jahren folgen dann weitere Kosmetikprodukte, Peelings, aber auch Weichmacher in Waschmittel oder auch bestimmte Medikamente und Pflanzenschutzmittel. Aber auch Sportler sind betroffen, denn auch das Granulat auf Kunstrasenplätzen oder auch anderen Sportanlagen wird in Zukunft verboten. Das ist laut der EU-Kommission eine der größten Quellen für die Freisetzung von Mikroplastik. Hier greift das Verbot aber voraussichtlich erst in acht Jahren. Diese Pläne sollen laut der EU verhindern, dass rund eine halbe Millionen Tonnen Mikroplastik in die Umwelt gelangen.
Biologisch abbaubare Glitzer-Alternativen
Viele Bastel- oder Faschings-Liebhaber stellt nun besonders das Glitzerverbot vor neue Herausforderungen. Gerade die Faschingsvereine müssen sich so kurz vor dem 11.11. und damit vor dem Start der Saison nach Alternativen umschauen. Hier gibt es auch bereits einige biologisch abbaubare und umweltschonendere Glitzer-Produkte, die meistens aus pflanzlichen Zellwänden bestehen und damit nachhaltiger sind.
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