Mängel in der Wohnung? - Mietminderung: So gehts
Für viele Menschen sind die eigenen vier Wände ihr Rückzugsort. Doch so mancher Umstand kann die Qualität des Wohnens beeinträchtigen. Aber ab wann sind Störfaktoren ein Grund für eine Mietminderung?
Im Fall von Kindern, die sieben Tage die Woche in ihrer Nachbarschaft in Hamburg Fußball gespielt haben hat der Bundesgerichtshof 2015 geurteilt: Eine Schule gibt den Bolzplatz auch am Wochenende frei – die Anwohner sind genervt.
Häufigster Störfaktor
Immer wieder möchten Mieter weniger zahlen, weil irgendwas mit der Wohnung nicht in Ordnung ist. Lärm ist tatsächlich der häufigste Grund. Oft sind es auch Probleme mit der Heizung oder der Warmwasserversorgung, Schmutz und Belästigungen durch Baumaßnahmen - und ganz viele andere Gründe.
Fenster die nicht schließen, Schimmel oder auch eine versprochene Einbauküche die nicht da ist. Alles das muss man sich nicht gefallen lassen. Und das geht von 0,5 % Minderung für eine einzelne Steckdose, die nicht geht, bis zu 100 % - weil schon ein anderer drin wohnt. Aber einfach einen Teil der Miete einbehalten, ohne mit dem Vermieter zu reden - das geht natürlich nicht.
Wann ist eine Mietminderung möglich?
Mieter haben Anspruch auf Mietminderung, wenn die Nutzung der Wohnung laut Mietvertrag durch einen Mangel oder aufgrund einer fehlenden Eigenschaft eingeschränkt ist.
Was gilt als Mangel?
Die Heizung fällt wochenlang aus, kein warmes Wasser oder die Fenster klemmen - als Grund für eine Mietminderung kommt alles in Frage, was den "vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung" beeinträchtigt. Mängel die schon bei Vertragsschluss bekannt waren oder sogar im Vertrag stehen, schließen eine Minderung vielleicht aus.
Kleinigkeiten wie ein bisschen Schimmel oder ein paar Silberfischchen sind aber eventuell noch kein erheblicher Mangel, wenn man sie selbst ohne besonderen Aufwand beheben kann. Auch Bagatellschäden an der Mietsache sind oft per Vertrag in die Verantwortlichkeit des Mieters gelegt.
Auch ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Wohnung immer auf dem allerneuesten Stand zu halten. Die Wohnung muss nur dem „Standard vergleichbarer Wohnungen“ entsprechen.
Höhe der Mietminderung
Hier gilt: nicht übertreiben! Welche Höhe der Mietminderung angemessen ist, ist eine der wichtigsten und auch eine der schwierigsten Fragen. Die Gerichte haben dazu je nach Situation ganz unterschiedlich entschieden und ein bereits einmal ergangenes Urteil ist ganz sicher keine Garantie, das in einem ähnlichen Fall auch genau so entschieden wird.
Wenn Sie im Internet nach Mietminderung suchen, finden sie auch eine Fülle von Gerichtsentscheidungen, bei denen bestimmte Prozentsätze der Minderung für bestimmte Mängel angegeben sind - das kann aber nur Ihre "Verhandlungsbasis" sein. Ein Liste mit Beispielen für Mietminderung finden Sie hier.
Mietminderung bei Schimmel und Lärm
Wer sich speziell dafür interessiert, in welchen Fällen bei Schimmel und Lärm Mietminderungen vorgenommen wurden, kann dies beispielsweise auf der Plattform "mietrecht.de" einsehen. Hier gibt es Tabellen, die die Höhe der Mietminderung und den jeweiligen Grund darstellen.
Alle Infos zu Mietrecht, den verschiedenen Gründen für Mietminderungen und Urteilen zum Thema finden Sie auf www.mieterbund.de.
Wie gehe ich vor?
Der erste Schritt sollte immer die Mängelanzeige sein. Zeigen Sie den Mangel bei Ihrem Vermieter an, am besten schriftlich. Dann sollten beide Parteien persönlich und gemeinsam den Mangel in Augenschein nehmen und über die Maßnahmen - Abhilfe oder Mietminderung - beraten. Setzen Sie dem Vermieter bei der Mängelanzeige eine angemessene Frist für die Beseitigung des Mangels.
Immer dran denken: Klagen, Anwälte und Gerichtsverhandlungen sind immer teuer - und manchmal ungewiss im Ausgang. Sich vernünftig zu einigen, ist immer der bessere und stressfreiere Weg.
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