Raserwarner & Blackbox Pflicht - Mehr Assistenzsysteme in neuen Autos
Was bisher bei vielen Herstellern als teure Zusatzausstattung für mehr Sicherheit verkauft, soll zukünftig standardmäßig allen zu Gute kommen. Seit dem 7. Juli 2024 gilt eine neue EU-Verordnung, die eine Reihe von Assistenzsystemen für alle neuen Autos vorschreibt. Darunter der Spurhalteassistent, Geschwindigkeitswarner und ein Rückfahrassistent.
Autos die in der EU neu zugelassen werden, brauchen ab sofort einige zusätzlicher Sicherheitssysteme. Diese Assistenten waren auch bisher schon in vielen Autos verbaut, allerdings häufig nicht serienmäßig. Das wird sich nun ändern, ansonsten gibt es keine Zulassung mehr. Das sind die Systeme, die wir zukünftig in allen Autos finden werden.
Geschwindigkeitsassistent
Dieses System werden wir wohl am deutlichsten bemerken. Über GPS oder mit Kameras soll das Auto die derzeit gültige Höchstgeschwindigkeit erkennen und den Fahrer darauf hinweisen, wenn das Auto zu schnell unterwegs ist. Das kann zum Beispiel über ein Piepsen oder einen Hinweis im Display erfolgen. Allerdings wird das Auto nicht automatisch abbremsen, der Fahrer hat weiterhin die komplette Kontrolle über die Geschwindigkeit.
Notbremsassistent
Es gibt Situationen, in denen reagieren Menschen aus verschiedenen Gründen zu langsam. Darum überwacht der Notbremsassistent mit Kameras dauerhaft die Umgebung des Autos und sucht nach möglichen Gefahren. Wird ein Hindernis entdeckt, kann das Auto von alleine eine Notbremsung einleiten und so eine Kollision womöglich verhindern. Bisher müssen diese Systeme allerdings nur Gegenstände und andere Autos erkennen. Erst in einer zweiten Stufe sollen dann Systeme, die auch einen Zusammenstoß mit Fußgängern oder Radfahrern verhindern können, vorgeschrieben werden.
Spurhalteassistent
Wenn ein Auto von der Spur abzukommen droht, reagiert der Spurhalteassistent - er kann den Fahrer durch Geräusche oder Anzeigen vor der Gefahr warnen, im Notfall aber auch aktiv gegensteuern, um so das Auto auf der Spur zu halten. Allerdings bleibt der Mensch bei diesem System weiterhin der Entscheider und kann den Assistenten übersteuern.
Müdigkeitswarner
Mit sinkender Aufmerksamkeit steigt das Unfallrisiko. Dem soll ein Müdigkeitswarner entgegenwirken. Die Elektronik des Autos überwacht dabei etwa Lenkbewegungen, wie gut die Spur gehalten wird oder per Kamera die Augen des Fahrers oder der Fahrerin. Stellt es dabei fest, dass die Konzentration nachlässt, wird eine Warnung ausgegeben und empfohlen, eine Pause einzulegen.
Schnittstelle für alkoholempfindliche Wegfahrsperre
Kein Assistent im direkten Sinne, nur die Möglichkeit sich einen solchen einzubauen, schreibt die EU für Alkoholsperren vor. Bereits heute gibt es Systeme, die vom Fahrer verlangen, einen Atemtest vor dem Starten des Autos zu machen. Ist der Promillewert zu hoch, springt das Auto nicht an. Zukünftig sollen solche Systeme in alle Automodelle einbaubar sein. Es gibt aber keine Vorschrift, sie auch wirklich einzubauen.
Blackbox und Schutz gegen Hacker
Noch zwei weitere Systeme schreibt die EU neu vor. Zum einen eine "Blackbox", ähnlich wie man sie vom Flugzeug kennt. Diese zeichnet kontinuierlich Daten über das Fahrzeug, wie Beispielsweise Geschwindigkeit oder Bremsverhalten auf. Im Normalfall werden diese Daten alle paar Sekunden überschrieben und nicht dauerhaft gespeichert. Im Falle eines Unfalls lässt sich damit aber möglicherweise der Hergang und die Schuld genauer rekonstruieren. Verwendet werden dürfen die Daten allerdings nur auf gerichtlichen Beschluss.
Außerdem verpflichtet die EU die Autohersteller einen besseren Schutz gegen Hackerangriffe auf Autos zu gewährleisten. Dazu gehört Beispielsweise, dass die Systeme regelmäßige Softwareupdates bekommen - und zwar so lange, bis das letzte Fahrzeug eines Modells abgemeldet wird.