Schnee und Eis in Hessen: - Wann muss ich Schnee räumen und kratzen?
Die kalte Jahreszeit ist angebrochen, und mit ihr kommen die Herausforderungen des Schneeräumens. Wann ist jedoch der optimale Zeitpunkt, um den Schneeschieber herauszuholen und die Auffahrt oder den Gehweg zu befreien? Hier sind einige hilfreiche Tipps für ein effektives Wintermanagement.
Für öffentliche Straßen und Wege ist der Winterdienst verantwortlich, vor dem eigenen Grundstück und darauf muss der Schnee aber selbst beseitigt werden. Besonders viel Arbeit macht morgens, neben verschneiten Gehwegen, auch das eingeschneite Auto. Und diese Arbeit sollte man nicht scheuen.
Vor Fahrtbeginn müssen sämtliche Scheiben, die Spiegel, die Scheinwerfer und das Kennzeichen vom Schnee befreit sein. Macht man das nicht, kann es ein Verwarnungsgeld kosten. Hat man nur ein "Guckloch" freigekratzt, zahlt man 10 €, für ein zugeschneites Kennzeichen ein Bußgeld von 5 €. Und richtig teuer wird es, wenn es wegen des Schnees zu Verkehrsbehinderungen oder Unfällen kommt.
Ist besonders viel Schnee gefallen, ist man auch verpflichtet, den Schnee vom Dach und der Motorhaube des Autos zu kehren. Denn rutscht der Schnee auf die Straße und behindert andere Verkehrsteilnehmer, kostet das 25 €. Weitere Informationen zum Bußgeldkatalog gibt es hier.
Gehwege
Weiß verschneite Straßen und Wege sind zwar schön anzusehen, auf nicht geräumten Wegen kommt es aber auch regelmäßig zu Stürzen und Verletzungen. Aus diesem Grund sind Hausbesitzer verpflichtet, die Gehwege vor dem Grundstück schneefrei zu halten.
Wann genau die Räumpflicht beginnt, ist in den Satzungen der Gemeinde geregelt. Meistens muss der Grundstücksbesitzer wochentags zwischen sieben und 20 Uhr für freie Wege sorgen. Am Wochenende ab neun Uhr. Ist dies nicht möglich, muss dafür gesorgt werden, dass jemand anders den Weg räumt. Beispielsweise ein Nachbar oder ein professioneller Winterdienst.
Räumen nach Schneefall
Dasselbe gilt, wenn es zum Beispiel während der Arbeitszeit oder während einem Urlaub schneit. Ein Räumen ist allerdings erst notwendig, wenn der Schneefall geendet hat. Sollte es den ganzen Tag schneien, ist es nicht nötig etwa alle Viertelstunde zu räumen, sondern in regelmäßigen Abständen.
Es reicht auch nicht, nur einen schmalen Pfad freizuräumen. Der geräumte Bereich sollte so breit sein, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können. 1,20 Meter sind hier eine gute Breite.