Hessen lockert Corona-Regeln: Isolationspflicht entfällt
Neue Regelungen geplant - Hessen hebt Corona-Isolationspflicht auf
Keine Isolationspflicht mehr Corona-Infizierte: Das soll bald in Hessen gelten, teilt das Sozialministerium in Wiesbaden mit. Auch drei weitere Bundesländer gehen diesen Schritt mit. Scharfe Kritik daran kommt von Bundesgesundheitsminister Lauterbach.
In der Regel sollen Erkrankte in Hessen nicht mehr in häusliche Absonderung begeben müssen. Auch Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein planen das.
Start der Regelung in Hessen noch unklar
Ab wann die neue Regelung in Hessen gelten soll, ist noch unklar. Details zum zeitlichen Ablauf will das Sozialministerium nächste Woche bekannt geben, heißt es auf FFH-Anfrage. In Bayern hat Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) bereits den 16. November als Termin für die Abschaffung der Isolationspflicht genannt.
Klose begründet die Entscheidung
Regelungen werden erarbeitet
Auch die genaue Umsetzung der Regelungen steht noch nicht. Die Details würden aktuell erarbeitet, heißt es vom Sozialministerium. Die Gesundheitsminister der vier Bundesländer hätten sich auf gemeinsame Empfehlungen verständigt, auf deren Basis zeitnah neue Regelungen in diesen Bundesländern in Kraft treten sollen.
Maske statt Isolation
Bereits jetzt stehe fest, dass an Stelle der generelle Isolationspflicht verpflichtende Schutzmaßnahmen wie eine begrenzte Maskenpflicht für positiv Getestete sowie dringende Empfehlungen geben solle. Darauf haben sich die Länder der Mitteilung zufolge geeinigt.
Gefährdete Gruppen weiterhin schützen
Besonders vulnerable Personen etwa in Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen sollen geschützt werden, erklärt Hessens Gesundheitsminister Klose. Generell gelte, dass kranke Personen grundsätzlich zu Hause bleiben sollen, um Ansteckungen anderer Personen zu vermeiden, heißt es in der gemeinsamen Empfehlung der vier Länder. Die Maßnahmen sollten von den Bürgerinnen und Bürgern zunehmend in Eigenverantwortung getroffen werden.
Vorbild Österreich
"Es bedarf aus Sicht der Länder einer neuen Phase im Umgang mit der Pandemie. Man befinde sich am Übergang zu einer Endemie", teilt das Sozialministerium mit. Als Vorbild dient den vier Bundesländern Österreich. Dort gebe es seit Sommer absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen. Aus Österreich und weiteren Nachbarländern seien keine negativen Erkenntnisse bekannt.
Klose sieht Schritt als gerechtfertigt
"So lange das derzeit herrschende Omikron-Virus nicht von einer pathogeneren Variante verdrängt wird, die unser Gesundheitssystem überlasten könnte, ist der Schritt verantwortbar und geboten. Der bestehende Schutz durch Impfungen oder durchgemachte Infektionen in Deutschland macht ihn möglich. An die Stelle der Isolationspflicht treten dann verpflichtende Schutzmaßnahmen für Infizierte.
Kritik an der Aufhebung der Isolation
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Pläne mehrerer Bundesländer, die Isolationspflicht für Corona-Infizierte aufzuheben, kritisiert. "Das kommt jetzt zur Unzeit und findet nicht die Billigung der Bundesregierung", sagte der SPD-Politiker in Berlin. Er sprach von einem Fehler und warnte vor einem "Flickenteppich" mit verschiedenen Isolationsregeln in den Bundesländern.
Lauterbach warnt vor Winterwelle
"Es gibt auch keinen medizinischen Grund, jetzt auf die Isolationspflicht zu verzichten", sagte Lauterbach. Es gebe etwa 1.000 Todesfälle durch Covid pro Woche, man stehe vor einer "wahrscheinlich schweren Winterwelle" und sei "am Vorabend einer ansteckenderen Variante". Es sei deshalb nicht wirklich verantwortbar, die Isolationspflicht wegzunehmen. Er fügte hinzu, der Arbeitsplatz müsse sicher bleiben und es müsse verhindert werden, dass Menschen infiziert zur Arbeit gedrängt würden.
Kritk auch von den Linken in Hessen
Die Linken-Fraktion im Hessischen Landtag sieht die Pläne ebenfalls kritisch. „Der hessische Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) und drei seiner Amtskolleginnen und –kollegen aus Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein glauben es besser zu wissen als die Expertinnen und Experten des Robert-Koch-Instituts. Denn sie erklären die Pandemie für beendet – ein in vielfacher Hinsicht falsches Signal", heißt es in einer Pressemitteilung.
Frage nach Kontrolle
Die Linken stellen auch die Frage, wie die Maskenplicht anstelle der Isolation kontrolliert werden solle. "Da ja für niemanden klar ist, ob eine Person positiv getestet wurde oder nicht? Auch mit Blick auf die Long-Covid-Gefährdung ist diese Ankündigung schlicht fahrlässig,“ heißt es weiter.
Stiftung Patientenschutz für Isolationspflicht
Von der Deutschen Stiftung Patientenschutz heißt es, die Isolationspflicht verhindere die ungehinderte Ausbreitung des Virus. "Das schützt vor Leiden und Sterben", sagte Vorstand Eugen Brysch. "Darüber hinaus werden infizierte Arbeitnehmer geschützt, einem Beschäftigungsdruck nachzugeben. Diese Fakten wischen Bundesländer vom Tisch, die die Isolationspflicht beerdigen."
Das planen die Länder
Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig-Holstein haben bereits gemeinsame Empfehlungen erarbeitet. Die Absonderungsregelungen für Corona-Infizierte sollen demnach wie folgt angepasst werden.
Schutzmaßnahmen für mindestens fünf Tage
Anstelle der Isolationspflicht positiv getestete Personen soll es für sie verpflichtende Schutzmaßnahmen geben. Diese werden für mindestens fünf Tage angeordnet werden. Dieser Zeitraum kann auf maximal zehn Tage verlängert werden, bis die erkrankte Person 48 Stunden symptomfrei ist.
Die verpflichtenden Schutzmaßnahmen für positiv Getestete umfassen:
- Maskenpflicht (mindestens Mund-Nasen-Schutz) außerhalb der eigenen Wohnung für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren; Ausnahme im Freien, wenn Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann
- Betretungsverbot für Besucherinnen und Besucher von edizinischen/pflegerischen Einrichtungen
- Tätigkeitsverbot für in medizinischen/pflegerischen Einrichtungen tätige Personen
- Tätigkeits- und Betretungsverbot für in Massenunterkünften (z.B. Obdachlosenunterkünfte, Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber, Justizvollzugsanstalten) tätige Personen sowie Besucherinnen und Besucher
- Geeignete Schutzmaßnahmen für in medizinischen/pflegerischen Einrichtungen bzw. Massenunterkünften betreute, behandelte oder untergebrachte Personen, z.B. Verbot der Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen
Die Länder können jeweils Ausnahmen vorsehen.
Darüber hinaus sind Empfehlungen oder Verpflichtungen möglich zu:
- Selbstisolation
- Homeoffice
- Hygieneregeln
- Verzicht auf den Besuch öffentlicher Veranstaltungen
- Gastronomie