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Cannabis-Clubs: Erste Vorlage für Gesetz sieht strengen Regeln vor

Erste Vorlage für Gesetz - Strenge Regeln für Cannabis-Clubs

Ein erster, strenger Gesetztesentwurf zur Cannabis-Legaliserung liegt vor. Änderungen wird es aber sehr wahrscheinlich noch geben
© dpa

Ein erster, strenger Gesetztesentwurf zur Cannabis-Legaliserung liegt vor. Änderungen wird es aber sehr wahrscheinlich noch geben (Symbolbild).

Wer nach der Cannabis-Legalisierung künftig einen sogenannten Cannabis-Club gründen will, muss sich auf strenge Regeln einstellen. Das geht aus einer ersten Gesetzesvorlage von Bundesgesundheitsminister Lauterbach hervor, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.

Wie aus dem Entwurf hervorgeht, sollen die Clubs reine "Anbauvereinigungen" sein. Das bedeutet: Innerhalb der Vereine und im Umkreis von 250 Metern soll kein Cannabis konsumiert werden dürfen. Anbau, Abgabe, Vereinsmitgliedschaft und Organisation der Räumlichkeiten sollen zudem streng reguliert werden.

Eckpunkte für den öffentlichen Konsum

Im dem ersten Gesetzentwurf sind auch Regelungen für den Konsum in der Öffentlichkeit festgehalten: Auch wenn Cannabis grundsätzlich legalisiert werden soll, bleibt Kiffen im Umkreis von 250 Metern von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen oder Sportstätten verboten. Auch in Fußgängerzonen soll zwischen 7 und 20 Uhr kein Konsum erlaubt sein.

Cannabis für Menschen unter 18 tabu

Unter 18 bleibt die Droge tabu. Jugendliche dürfen auch keinen Zutritt zu Cannabis-Clubs bekommen. Wer über 18 und unter 21 und Mitglied ist, darf nur Cannabis mit einem Wirkstoffgehalt (THC) von maximal zehn Prozent bekommen und maximal 30 Gramm pro Monat.

Änderungen noch möglich

Da er noch in der regierungsinternen Abstimmung ist, kann sich daran noch einiges ändern. Auch in den späteren Beratungen im Bundestag dürften sich wie üblich noch Änderungen ergeben.

Was bereits bekannt ist

Bereits bekannt war, dass die Anzahl der Mitglieder der Clubs auf jeweils 500 begrenzt werden soll und niemand in mehr als einem solchen Verein Mitglied sein darf. Es bleibt im Gesetzentwurf auch dabei, dass grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden sollen.

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