Flüchtlings-Finanzierung - Länder verfassen eigenes Konzept
Die Länder gehen mit großer Einigkeit in Gespräche mit dem Bund über die strittige Flüchtlingsfinanzierung. Am Montagabend übermittelten die Staatskanzleichefs dem Bundeskanzleramt eine gemeinsame Beratungsgrundlage, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Sie umfasst vor allem vier konkrete Forderungen: Die Länder verlangen vollständige Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung für Geflüchtete sowie eine allgemeine monatliche Pro-Kopf-Pauschale für die Unterbringung und Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Außerdem wollen die Ministerpräsidenten bei den Bund-Länder-Beratungen am Mittwoch mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) eine verlässliche Lösung für Integrationskosten sowie die Kosten für unbegleitete Flüchtlinge.
Flexible Flüchtlingsfinanzierung gefordert
"Es bedarf eines Finanzierungsmodells, das der Höhe nach angemessen ist und sich verändernden Flüchtlingszahlen anpasst (atmendes System", heißt es im Länder-Papier. Die vom Bund zugesagten 1,5 Milliarden Euro für Geflüchtete aus der Ukraine sowie 1,25 Milliarden Euro für Migranten aus anderen Staaten - bei Weiterzahlung lediglich des letzteren Postens ab 2024 - würden den steigenden Flüchtlingszahlen nicht gerecht. Allein in den ersten vier Monaten dieses Jahres hätten die Asyl-Erstanträge um fast 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zugenommen.
Irreguläre Migration eindämmen
Teil des Papiers sind unter anderem auch Vorschläge zum Eindämmen irregulärer Migration, zur besseren Kooperation mit den Herkunftsländern, zum wirksameren Schutz der Binnengrenzen sowie zu konsequenten Rückführungen. Diese Passagen sind allerdings noch unter Vorbehalt.