Anzeigen gegen Polizisten - Zahl der Ermittlungen in Hessen gestiegen
Rechte Chatgruppen, Ohrfeige für einen Randalierer, ein tödlicher Schuss im Frankfurter Bahnhofsviertel oder ein schwer verletzter Verdächtiger nach einem Einsatz: Immer wieder müssen sich in Hessen auch Polizisten einem Ermittlungsverfahren stellen. "Seit dem 1. Januar 2023 wurden gegen hessische Polizeibeamtinnen und -beamte 373 Ermittlungsverfahren zur strafrechtlichen Prüfung an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben", teilte das Innenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Davon seien 291 Verfahren auf Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern zurückzuführen.
Großteil der Ermittlungen wegen mutmaßlicher Körperverletzung
Die Menschen empfänden den polizeilichen Einsatz als rechtswidrig. Hier sei dann wegen des Anfangsverdachts auf eine strafrechtlich relevante Handlung im Dienst jeweils ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Verfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung, Körperverletzung im Amt oder Nötigung machten deshalb auch den größten Teil der Ermittlungen aus.
Ministerium: Körperliche Gewalt oft nötig
Die Beamten seien im Dienst häufig mit Situationen konfrontiert, in denen sie mit Menschen in emotionalen Ausnahmezuständen, mit Berauschten oder Betrunkenen zu tun hätten, teilte das Ministerium mit. In solchen Situationen müsse dann auch mal körperliche Gewalt eingesetzt werden, und dies werde von den Betroffenen als ungerechtfertigt empfunden und dann mit einer Anzeige quittiert.
48 Verfahren seit Jahresbeginn eingestellt
"Entscheidend ist, wie mit solchen Vorfällen und Verdachtsfällen innerhalb der mehr als 21.000 Bedienstete umfassenden hessischen Polizei umgegangen wird", so das Ministerium. Jeder einzelne Fall, auch bei anderen Delikten wie Verletzung des Dienstgeheimnisses, Strafvereitelung, falsche Verdächtigungen werde bei entsprechenden Verdachtsmomenten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt. Spezifisch beamtenrechtliche Verfehlungen würden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben disziplinarrechtlich geahndet. Laut Innenministerium stellte die Staatsanwaltschaft 48 der seit Anfang des Jahres übermittelten Verfahren ein.
Immer mehr Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Hessen geht davon aus, dass die Zahl der Anzeigen und damit potenziell auch die Zahl der Ermittlungsverfahren in den vergangenen Jahren gestiegen ist. "Es ist wahrscheinlich, dass es zugenommen hat, weil ja auch die Angriffe auf Polizisten zugenommen haben", sagte der GdP-Landesvorsitzende Jens Mohrherr. Die Gewaltbereitschaft sei gestiegen, und bei jeder Kontrolle durch Polizisten werde gleich das Handy gezückt. Da nehme der Stress in jedem Fall zu. Mohrherr verwies auch auf die Personalnot bei der Polizei. "Kusel, das sind die Dinge, zu denen es gar nicht erst kommen darf", sagte Mohrherr. Ende Januar vergangenen Jahres waren bei Kusel in Rheinland-Pfalz bei einer Fahrzeugkontrolle eine 24-jährige Polizeianwärterin und ein 5 Jahre älterer Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet worden.
Jeder Einsatz kann eskalieren
Mohrherr sagte, es gehe noch mehr um Eigensicherung. Jede Festnahme und jede Personenkontrolle könne eskalieren. "Es ist für die Beamten nicht neu, dass sie mit einem Fuß in einem Ermittlungsverfahren stehen." Aber die Verfahrensdauer sei zu lang. Es gebe Fälle, bei denen vier Jahre gegen Beamte ermittelt werde. "Das treibt die Kollegen doppelt um", sagt der Gewerkschaftschef.
Bei Ermittlungen drohen Konsequenzen
Je nach Verdacht im Ermittlungsverfahren könnten auch dienstrechtliche Konsequenzen hinzukommen, heißt es beim Ministerium. Das könnten etwa ein Verbot der Dienstgeschäfte oder eine zeitweise Versetzung sein. Bei einer Suspendierung müsse die große Wahrscheinlichkeit bestehen, dass gegen den Beamten eine Disziplinarklage auf Entfernung aus dem Dienst erhoben wird. Dies ist bei einer Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens in aller Regel noch nicht erkennbar. Seit Anfang des Jahres habe es deswegen auch noch keine Suspendierung gegeben. In zehn Fällen sei aber ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen worden - und drei Beamte seien intern umgesetzt worden.
Mann in Roßdorf durch Schuss verletzt
Zuletzt hatte ein Fall im südhessischen Roßdorf für Aufsehen gesorgt. Bei einem nächtlichen Einsatz wurde ein Mann durch eine Dienstwaffe schwer verletzt. Der genaue Verlauf ist der Staatsanwaltschaft noch nicht klar, weil der Fall noch von der Polizei bearbeitet wird. Es werde davon ausgegangen, dass der Mann mit einem Messer bewaffnet gewesen sei, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit.
Im vergangenen Jahr über 2.000 Straftaten gegen Polizisten
Die Beamtinnen und Beamten sehen sich bei ihren Einsätzen auch immer wieder Aggressionen, Anfeindungen und Gewalt ausgesetzt. Nach Angaben des Ministeriums gab es 2022 rund 2.200 Straftaten gegen Polizisten mit rund 4.700 Geschädigten.