"Ayleen"-Prozess in Gießen: Lebenslänglich für den Angeklagten
Ayleen-Prozess in Gießen - Angeklagter muss lebenslang in Haft
Im Mord-Prozess um den Tod der 14-jährigen Ayleen ist das Urteil gefallen: Der Angeklagte Jan P. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellte das Landgericht Gießen die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete eine anschließende Sicherungsverwahrung an.
Damit ist nahezu ausgeschlossen, dass der 30-Jährige vorzeitig nach 15 Jahren in Freiheit kommt. Zur Urteils-Verkündung war auch Ayleens Mutter im Gerichtssaal. Vor dem Urteil hatte Nebenklage-Anwältin Katja Ravat im FFH-Gespräch gesagt: Die Familie von Ayleen hofft, dass dieser Mann nie wieder freikommt und nie wieder einem Kind oder einer Jugendlichen etwas antun kann.
"Angeklagter wollte die Tat verdecken"
Der 30-Jährige aus Waldsolms sei gefährlich, manipulativ und ohne Reue, so Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger in seinem Plädoyer. In der Tatnacht müsse das getötete Mädchen über Stunden in großer Todesangst gewesen sein. Zudem ging Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger von einer besonderen Schwere der Schuld des 30-Jährigen aus und forderte, die Sicherungsverwahrung für ihn anzuordnen.
Nebenklage forderte: "Waldsolmer darf nie wieder freikommen"
Dem schloss sich die Familie des getöteten Mädchens an, die eine Nebenklage führt. Anwältin Katja Ravat verwies in ihrem Plädoyer auf das große Leid, mit dem die Angehörigen von Ayleen seit deren Tod Tag für Tag kämpfen. Im FFH-Gespräch sagte sie auch: "Ayleen war ein fröhliches, wenn auch sehr zurückgezoges Mädchen, bis sie den Angeklagten kennenlernte. Danach hat sich ihr Wesen verändert." Die Familie hoffe, dass andere Eltern durch das Schicksal ihrer Tochter wachgerüttelt würden für die großen Gefahren im Internet.
Täter und Opfer lernten sich online kennen
Im Internet habe der Angeklagte Jagd auf vulnerable Mädchen gemacht, hunderte Mädchen angeschrieben und auf Snapchat und in einem Online-Spiel im April 2021 Ayleen kennengelernt. "Von Anfang an sind die Chats stark sexualisiert gewesen, der Angeklagte ist manipulativ und dominant aufgetreten und hat Nacktbilder gefordert." Mit diesen habe er Ayleen dann erpresst. Wahlweise drohte er mit Suizid, Ayleens Vater zu informieren oder mit Gewalt gegen Familienangehörige. Dabei habe der Angeklagte die Schülerin im Schnitt mit über 80 Chatnachrichten am Tag bombardiert, an einem Tag sogar mit 800.
Teenagerin konnte den Manipulationen nichts entgegensetzen
Die sehr behütete 14-Jährige´, so der Oberstaatsanwalt, habe dem manipulativen, dominanten Verhalten des erwachsenen Mannes, wenig entgegensetzen können. Hauburger: "Sie hat den Fehler gemacht, den so viele Mädchen machen und hat Nacktbilder von sich verschickt. Die Aussage der Mutter vor Gericht hat gezeigt, wie Ayleen in den folgenden Monaten bis zur Tat, verschlossener und stets unglücklicher geworden ist."
"In sein Auto einzusteigen war ihr Todesurteil"
Im Juli 2021 sei der Angeklagte dann im süddeutschen Gottenheim aufgetaucht und habe den Druck weiter erhöht, bis sie einem Treffen zustimmte. "Um 17 Uhr in sein Auto einzusteigen war ihr Todesurteil."
"Das Mädchen muss stundenlang Todesangst gehabt haben"
Vor Gericht versucht Oberstaatsanwalt Hauburger sich in die schreckliche Situation der Schülerin hineinzuversetzen. Nachts in der Nähe von Butzbach im Wald alleine "mit einem erwachsenen, ungepflegten Mann, in dessen Auto es wie die Pest gestunken hat." Trotz aller Ermittlungen bleibe unklar, was in den nächsten Stunden bis zum Tod des Mädchen geschehen sei.
Staatsanwaltschaft sieht zwei Mordmerkmale
Fest stehe aber, dass der Angeklagte Ayleen mit bloßen Händen erwürgt habe. Dann habe er sie nach Echzell gebracht und den Leichnam nackt und bäuchlings in den See geworfen. Die Staatsanwaltschaft gehe von einer versuchten Vergewaltigung mit Todesfolge aus, ein Mordmerkmal, das die Tat der Befriedigung des Geschlechtstriebes gedient habe.
Ayleens Mutter sprach Tochter auf verändertes Verhalten an
Die Anwältin schildert noch einmal, dass die Mutter die Tochter auf ihr verändertes Verhalten während der Chat-Attacken des Angeklagten angesprochen, dann aber die Teenagerin gelassen habe. "Die Familie möchte, dass andere Eltern aufmerksamer sind und gerade bei sehr angepassten Mädchen genauer hinschauen." Mehr Infomationen über Cyber-Grooming finden Sie hier
Gutachter: "Voll schuldfähig"
Zuletzt hatte ein Gutachter dem Angeklagten eine "dissoziale Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Anteilen" bescheinigt. Der Experte hält den Deutschen zugleich für voll schuldfähig und sieht ein hohes Risiko, dass er weitere sexuell motivierte Tötungsdelikte begehen könnte.
Plädoyer der Verteidigung
Die Verteidigung von Heiko P. bestritt den Mord nicht. Allerdings erklärte sie in ihrem Plädoyer, dass eine versuchte Vergewaltigung sowie die unterstellten sexuellen Motive der Tötung nicht nachzuweisen seien.
Tötung zugegeben
Der Mann selbst hatte in einer Erklärung die Tötung des Mädchens eingeräumt, zugleich aber angegeben, die Tat sei im Streit geschehen.
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