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Drohne sorgt für Ausfälle und Verspätungen am Frankfurter Flughafen

Ausfälle und Verspätungen - Drohne am Frankfurter Flughafen gesichtet

Eine Drohne hat am Frankfurter Flughafen für Ausfälle und Verspätungen gesorgt (Symbolbild).
© dpa

Eine Drohne hat am Frankfurter Flughafen für Ausfälle und Verspätungen gesorgt (Symbolbild).

Zwei Mal ist am Frankfurter Flughafen eine Drohne gesichtet worden, knapp 40 Minuten musste deshalb am Donnerstagabend der Flugbetrieb eingestellt werden. Die Auswirkungen waren auch am Freitag noch spürbar, wie der Betreiber Fraport mitteilte.

Wegen erwarteter längerer Wartezeiten wurden Passagiere aufgerufen, den Status ihres Fluges zu checken und frühzeitig zum Flughafen zu kommen. Am Donnerstagabend waren erhebliche Verzögerungen im Betriebsablauf die Folge, wie das hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium mitteilte.

40 Minuten lang keine Starts

Ab 20.19 Uhr konnten den Angaben zufolge wegen der Drohnensichtung am größten deutschen Flughafen keine Flugzeuge mehr starten, von 20.32 Uhr bis 21.08 Uhr sei der Flugbetrieb komplett eingestellt worden. Betreiber Fraport berichtete von 20 Annullierungen, von denen aber nicht bei allen klar sei, ob die Drohnensichtung der Grund war.

Auch Landungen nach 23 Uhr

Es kam zu Verspätungen, dafür mussten mehrere Ausnahmegenehmigungen für die Zeit nach 23 Uhr erteilt werden. Am Flughafen gelten zwischen 23 und 5 Uhr Nachtflugbeschränkungen. 32 Flugzeuge seien umgeleitet worden, konnten teilweise später aber doch noch in Frankfurt landen, berichtete das Ministerium. Laut Fraport wurden auch Flüge auf Freitag verschoben, weshalb mit erhöhten Fahrgastaufkommen gerechnet wurde.

Drohnenflüge in der Nähe von Flughäfen verboten

In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten - es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometer eingehalten werden. Ein Sprecher der für den Flughafen zuständigen Bundespolizeidirektion sagte, eine Drohne habe am Donnerstagabend nicht sichergestellt werden können. Die Ermittlungen dauerten an. Drohnenflüge an Flughäfen gelten rechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und werden mit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren geahndet.

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