Urteil Bundesverfassungsgericht - Kein Corona-Geld für Klimaschutz nehmen
Der Bundeshaushalt 2021 wurde trotz Schuldenbremse mit 60 Milliarden Euro aufgestockt - bei Notlagen wie der Corona-Krise damals ist das möglich. Aber durfte der Bund das Geld später für den Klimaschutz nutzen? Nein, lautet jetzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.
Demnach ist die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 verfassungswidrig, verkündete das höchste Gericht Deutschlands.
Klage von Unionsfraktion im Bundestag
Geklagt hatten 197 Abgeordnete der Unionsfraktion im Bundestag , weil aus ihrer Sicht auf diese Weise die Schuldenbremse umgangen wird.
Nachträglich Kredite aufgenommen
Wegen der Notfallsituation während der Corona-Pandemie hatte der Bund den Haushalt 2021 nachträglich in Form einer Kreditermächtigung um 60 Milliarden Euro aufgestockt. In solch außergewöhnlichen Situationen ist es trotz Schuldenbremse möglich, Kredite aufzunehmen.
Ampel nutze Geld für Klimaschutz
Am Ende wurde das Geld aber nicht für die Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen gebraucht. Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP wollte das Geld daher für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds nutzen und schichtete es mit Zustimmung des Bundestages 2022 rückwirkend um.
Wann müssen nachträgliche Haushaltsänderungen beschlossen werden?
Der Zweite Senat musste sich mit einer neuen Thematik befassen. Dabei ging es unter anderem darum, ob eine Kreditermächtigung auch wirtschaftliche Krisenfolgen abdecken darf und wann nachträgliche Haushaltsänderungen beschlossen werden müssen.
Unionsfraktionsvize: Schuldenbremse braucht Bremswirkung
Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg hatte bei der mündlichen Verhandlung im Juni gesagt, die Schuldenbremse brauche eine wirkliche Bremswirkung, damit nicht immer wieder Vorratskassen angelegt und Verwendungszwecke geändert würden. Auch in Notlagen müsse klar sein, wo der Spielraum des Staates für Kreditermächtigungen ende, ergänzte der Bevollmächtigte der Union, Karsten Schneider.
Habeck befürchtet wirtschaftspolitische Folgen
Dagegen argumentierten Vertreter der Regierung, infolge der Pandemie habe die Volkswirtschaft geschwächelt, auch private Investitionen hätten angestoßen werden müssen. Mit der Umschichtung des Geldes habe ein Stück weit Verlässlichkeit für Investitionen geschaffen werden sollen. Parallel zur Verhandlung erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), eine Entscheidung gegen den Nachtragshaushalt würde Deutschland wirtschaftspolitisch hart treffen.
Vergangenes Jahr gab es grünes Licht
In einer Eilentscheidung im November 2022 hatte das Gericht grünes Licht gegeben - auch mit Blick auf Verbraucherinnen und Verbraucher. Denn würde das Ganze gestoppt, stellte es sich später aber als verfassungsgemäß heraus, wäre der Schaden etwa in Form von Strompreiserhöhungen womöglich groß, hieß es zur Begründung.
Belastung von höchstens 60 Milliarden Euro
Im anderen Fall - wenn also erstmal alles wie geplant weiterläuft - würde der Bundeshaushalt mit maximal 60 Milliarden Euro belastet. Es sei davon auszugehen, dass diese Summe nicht bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgeschöpft werde, hatte das Gericht dazu mitgeteilt.