Verfassungsschutz stuft ein - AfD in Sachsen ist rechtsextremistisch
Der Verfassungsschutz in Sachsen hat den Landesverband der AfD im Freistaat als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. "An der rechtsextremistischen Ausrichtung der AfD Sachsen bestehen keine Zweifel mehr", erklärte Dirk-Martin Christian, Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz, in Dresden. Nach Thüringen und Sachsen-Anhalt ist es der dritte Landesverband mit einer solchen Einstufung.
In Sachsen war die AfD zunächst ein Prüffall, seit Februar 2021 ein Verdachtsfall."Wir sind nach einem umfangreichen juristischen Prüfprozess zum Ergebnis gekommen, dass der Landesverband Sachsen der AfD als Beobachtungsobjekt einzustufen ist.
Belege über Jahre gesammelt
In den vier Jahren der intensiven Prüfung haben wir eine Vielzahl von Äußerungen und politischen Forderungen, insbesondere hoher Funktionäre und Mandatsträger der Landespartei sowie der Kreisverbände, also von Personen mit einem hohen Repräsentationsgrad, gesammelt. Diese belegen in der Summe unzweifelhaft, dass der hiesige AfD-Landesverband verfassungsfeindliche Ziele verfolgt", resümierte Christian.
Keine Distanzierung von rechtsextremistischen Äußerungen
"Der Landesverband der AfD mag zwar personell heterogen zusammengesetzt sein, inhaltlich-programmatisch überwiegt jedoch das aus dem früheren 'Flügel' hervorgegangene sogenannte solidarisch- patriotische Lager, dessen geistiger Vater und Anführer der Rechtsextremist Björn Höcke ist und das inzwischen den Charakter des gesamten Landesverbandes prägt und dominiert", betonte der Behördenchef. Rechtsextremistische Äußerungen führender Funktions- und Mandatsträger würden innerparteilich zur Kenntnis genommen, ohne dass es seitens der Landespartei öffentlich zu einer Distanzierung oder zumindest kritischen Auseinandersetzung käme. Die Partei erscheine nach außen wie ein "monolithischer Block".
Verfassungschutz: Nicht mit dem Grundgesetzt vereinbar
Dem Gutachten des LfV Sachsen zufolge richten sich zahlreiche inhaltliche Positionen des AfD-Landesverbandes gegen die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. "Die Landespartei verfolgt im Hinblick auf die Zuwanderung eine Politik des sogenannten Ethnopluralismus, einem Markenkern des politischen Rechtsextremismus. Danach würde sich der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausschließlich nach ethnisch-biologischen beziehungsweise kulturellen Kriterien richten", hieß es. Ein solches Volksverständnis sei jedoch mit dem Grundgesetz unvereinbar.