Trotz Cannabis-Legalisierung - Hessens Gastwirte können kiffen verbieten
Seit dem Ostermontag ist in Deutschland der Konsum von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen erlaubt. In Hessen haben Gastronomen jedoch weiterhin die Möglichkeit, den Konsum von Cannabis in ihren Einrichtungen, wie Raucherräumen, Biergärten oder auf Außenterrassen, zu verbieten.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) macht darauf aufmerksam, dass dies im Rahmen des Hausrechts von den Betreibern selbst entschieden werden kann.
Umgang mit den neuen Regelungen
Trotz der neuen Gesetzgebung könnten sich Probleme ergeben, vor allem wenn Cannabis in der Nähe von Minderjährigen konsumiert wird. In Betrieben, die sich als familienfreundlich positionieren, könnte daher ein Verbot des Cannabiskonsums in Betracht gezogen werden. Der Dehoga Hessen empfiehlt seinen Mitgliedern keine einheitliche Vorgehensweise, steht ihnen aber für Beratung zur Verfügung.
Zukünftige Maßnahmen ungewiss
Es bleibt abzuwarten, wie hessische Gaststätten und Restaurants konkret auf die neue Gesetzeslage reagieren werden. Ob durch Aushänge, Schilder oder Aufkleber spezielle Hinweise zu Cannabis im Lokal angebracht werden, wird sich zeigen.