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Oberverwaltungsgericht: AfD zu Recht rechtsextremer Verdachtsfall

Verfassungsschutz bekommt recht - AfD zu Recht rechtsextremer Verdachtsfall

Der deutsche Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.
© dpa

Der deutsche Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden

Damit hat das Gericht ein Urteil aus der Vorinstanz bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision zu. Die AfD kann aber einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen.

BfV darf AfD weiter beobachten

Der Verfassungsschutz darf somit auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Die AfD hatte sich in dem Berufungsverfahren dagegen gewehrt, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten AfD-"Flügel" und die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistischen Verdachtsfall führt. Beim Flügel geht es zusätzlich um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung.

Ausreichend Hinweise für verfassungsfeindliche Bestrebungen

In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Diese Auffassung teilt das OVG laut dem am Montag verkündeten Urteil. Die Klagen richteten sich gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig. 

AfD will in die nächste Instanz

Die AfD hat angekündigt, den Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu tragen. "Wir werden selbstverständlich die nächste Instanz anrufen", sagte AfD-Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch am Montag laut einer Mitteilung der Partei. Das Gericht in Münster hatte in seinem Urteil keine Revision zugelassen. Die AfD kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

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