Debatte um Elementarschäden - Experten fordern Versicherungspflicht
Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (SVRV) beim Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz spricht sich erneut für eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden aus. Immobilieneigentümer verließen sich aktuell zu sehr auf die Unterstützung des Staates.
Unter Elementarschäden versteht man im Versicherungswesen Schäden, die durch die Natur verursacht werden - also durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck oder Vulkanausbrüche.
Branchenverband: Nur die Hälfte aller Häuser versichert
Laut der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist im Schnitt nur ungefähr jedes zweite Wohnhaus gegen alle Naturgefahren versichert - und nicht nur gegen einzelne Wetterphänomene wie Hagel oder Sturm. Somit muss derzeit die Allgemeinheit für den Großteil der Schäden durch Naturgewalten aufkommen. Das sei auf Dauer für die öffentlichen Haushalte nicht tragbar, sagt der Vorsitzende des SVRV Christoph Busch.
Versicherungspflicht rechtlich möglich
Ein juristisches Gutachten des Gremiums hat ergeben, dass eine Veersicherungspflicht zulässig ist, wenn sie eine freie Wahl unter den Versicherern erlaubt. Die Versicherungsnehmer sollen dabei die Wahl zwischen verschiedenen Selbstbehalten haben. Denkbar wäre auch ein Modell, bei dem zusätzliche Maßnahmen für den Hochwasserschutz seitens der Versicherten zu einem Prämienrabatt führen.
Bundesgesetzliche Regelung soll im Juni kommen
Die Länder hatten die Bundesregierung schon vor mehr als einem Jahr aufgefordert, einen Vorschlag für eine bundesgesetzliche Regelung zur Einführung einer Pflichtversicherung vorzulegen. Eine hierzu später eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll bis zum nächsten Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 20. Juni ein Ergebnis vorlegen.
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