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Beschluss im Bundestag : Grenzwerte für Cannabis am Steuer stehen

Beschluss im Bundestag - Grenzwerte für Cannabis am Steuer stehen

Der Bundestag hat nach der teilweisen Freigabe von Cannabis neue Regeln und Grenzwerte fürs Autofahren beschlossen.
© dpa

Der Bundestag hat nach der teilweisen Freigabe von Cannabis neue Regeln und Grenzwerte fürs Autofahren beschlossen.

Nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis kommen auch neue Vorgaben für Autofahrerinnen und Autofahrer. Der Bundestag hat ein Gesetz der Ampel-Koalition beschlossen, das einen Grenzwert für den Wirkstoff THC am Steuer und Geldbußen bei Verstößen festlegt.

Für Fahranfänger und gemischten Konsum von Cannabis und Alkohol gelten strengere Regeln. Beschlossen wurden auch engere Grenzen für den gemeinsamen Cannabis-Anbau in Vereinen, die ab Juli an den Start gehen können.

Wie hoch ist der neue Grenzwert?

Künftig legt ein gesetzlicher Grenzwert fest, wann die Toleranz bei Cannabis endet: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, riskiert dann in der Regel 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot. Die Schwelle folgt Empfehlungen einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums, wonach ab dann eine sicherheitsrelevante Wirkung "nicht fernliegend" ist. Ein Zuschlag für Messfehler ist auch eingerechnet.

Strengere Regeln bei Mischkonsum

Der Grenzwert sei vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol und liege klar unter der Schwelle von 7 Nanogramm, ab der eine Risikoerhöhung beginnt. Eine neue Ordnungswidrigkeit stellt es künftig dar, wenn zum Kiffen auch noch Alkohol dazukommt. Hat man die Schwelle von 3,5 Nanogramm THC oder mehr erreicht, gilt ein Verbot von Alkohol am Steuer. Bei Verstößen droht ein höheres Bußgeld von in der Regel 1000 Euro.

Weitere Änderungen zu Anbauvereinen

Der Bundestag hat auch Nachbesserungen am Cannabis-Gesetz beschlossen, die der Bund den Ländern zugesagt hat. Damit mit den Anbauvereinen keine großen Plantagen entstehen, sollen Genehmigungen verweigert werden können, wenn Anbauflächen oder Gewächshäuser in einem "baulichen Verbund" oder in unmittelbarer Nähe mit denen anderer Vereine stehen. Weitere Verbote sollen den "nichtgewerblichen Eigenanbaucharakter" sicherstellen. Flexibler sind auf Wunsch der Länder Kontrollen zu handhaben: statt "jährlich" heißt es nun "regelmäßig".

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