Autofahren und Cannabis - 500€ Bußgeld ab 3,5 Nanogramm THC
Autofahrerinnen und Autofahrer müssen sich auf neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer einstellen. Der Bundesrat hat ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz genehmigt.
Es legt für den Wirkstoff THC einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut fest. Das entspricht etwa der 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Strengere Regeln gelten für Fahranfänger und Mischkonsum von Cannabis und Alkohol. Die neuen Regelungen sollen nach der Gesetzesverkündung voraussichtlich noch im Sommer in Kraft treten.
Hintergrund der Gesetzesänderung
Seit dem 1. April ist Kiffen und der private Cannabis-Anbau für Volljährige unter vielen Vorschriften legal. Nun folgen diese begleitenden Verkehrsregelungen. Bisher bedeutete schon der Nachweis von THC rechtliche Konsequenzen. Ein Grenzwert von 1 Nanogramm hat sich in der Rechtsprechung etabliert. Experten haben sich jedoch 2022 beim Verkehrsgerichtstag für eine Anpassung ausgesprochen. Der bisherige Wert sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, ohne dass ihre Fahrsicherheit beeinträchtigt sei.
Konkrete Bußgelder und Fahrverbote
Das neue Gesetz besagt: Wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Bußgeld und ein Fahrverbot von einem Monat. Bei zusätzlichem Alkoholkonsum kann die Buße in der Regel auf 1.000 Euro steigen. Für Fahranfänger gelten wie beim Alkohol strengere Regeln. In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein Cannabis-Verbot. Die Grenze von 3,5 Nanogramm findet keine Anwendung. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Bußgeld.
Ausblick
Die neuen Regeln sollen Verkehrssicherheit und Verantwortungsbewusstsein fördern. Sie treten nach der Gesetzesverkündung, voraussichtlich noch im Sommer, in Kraft. Autofahrer sollten sich daher rechtzeitig informieren und anpassen.