OLG Frankfurt: Kein Prozess wegen rechtsextremer Polizisten-Chats
OLG Frankfurt zu Polizistenchat - Kein Verfahren gegen Hass-Chatgruppe
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat eine Entscheidung des Landgerichts bestätigt, kein Hauptverfahren gegen eine Chatgruppe von Polizisten mit rechtsextremen Inhalten zu eröffnen. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte Beschwerde eingelegt, doch das OLG sah keinen hinreichenden Tatverdacht. Die Beschuldigten, überwiegend Polizisten, hätten laut OLG keine strafbare Verbreitung der Inhalte begangen.
Den sechs Beschuldigten wird vorgeworfen, von Herbst 2014 bis Herbst 2018 Bilder und Videos mit rechtsextremen und volksverhetzenden Inhalten in verschiedenen Chatgruppen geteilt zu haben. Zu den Inhalten zählten auch Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und antisemitische Darstellungen. Trotz der schwer erträglichen, menschenverachtenden Inhalte sei laut OLG keine strafbare Verbreitung erfolgt, da die Chats in privaten, geschlossenen Gruppen mit einem kleinen Personenkreis stattfanden.
Chatgruppe "Itiotentreff" besonders belastend
Eine der Chatgruppen, genannt "Itiotentreff", stand besonders im Fokus der Ermittlungen. In dieser Gruppe tauschten die Mitglieder über 1600 Nachrichten innerhalb eines Jahres aus. Das OLG betonte, dass die Inhalte erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue der involvierten Polizisten weckten und dienstrechtliche Konsequenzen erforderlich seien. Es wurden Darstellungen von Adolf Hitler und Hakenkreuzen sowie Verharmlosungen des Holocaust geteilt.
Ermittlungen zum "NSU 2.0"
Die Chatgruppe wurde im Rahmen der Ermittlungen zu den "NSU 2.0"-Drohschreiben entdeckt. Diese Drohschreiben wurden mit Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle NSU an verschiedene Personen des öffentlichen Lebens gesendet. Das erste Schreiben mit persönlichen Daten, die von einem Polizeicomputer abgefragt worden waren, wurde 2018 an die Anwältin Seda Basay-Yildiz geschickt. Die Ermittlungen gegen verdächtigte Polizisten wurden 2023 eingestellt, da kein hinreichender Tatverdacht bestand.
Innenminister fordert Gesetzesänderung
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) rief dazu auf, die rechtliche Lücke zu schließen, die eine Bestrafung für Hass-Chatgruppen im öffentlichen Dienst verhindert. Er bezeichnete solche Gruppen als unerträglich und forderte die Bestrafung unabhängig von der öffentlichen Verbreitung der Inhalte. Disziplinarverfahren gegen die betroffenen Polizisten, die nach Bekanntwerden der Vorfälle 2018 eingeleitet und vorübergehend ausgesetzt wurden, werden nun weitergeführt.