Hessen will Sicherheit stärken - Polizei bekommt mehr Rechte
Der Landtag in Wiesbaden hat ein neues Gesetz zur Stärkung der Inneren Sicherheit verabschiedet. Mit den Stimmen der CDU und SPD wurden den hessischen Polizeikräften mehr Befugnisse eingeräumt.
Dazu zählen unter anderem ausgeweitete Möglichkeiten zur Videoüberwachung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Die AfD, die Grünen und die FDP stimmten gegen das Gesetz.
Sicherheit der Bürger soll verbessert werden
Innenminister Roman Poseck von der CDU verwies auf die angespannte Sicherheitslage in Deutschland. Er betonte, dass Hessen schnell und rechtlich abgesichert handle. Das Gesetz sei eine Antwort auf die jüngsten tödlichen Anschläge im Land und solle die Sicherheit der Bürger verbessern. Die Opposition bleibt skeptisch. Während sie Teile des Gesetzes begrüßt, kritisiert sie das Vorgehen als vorschnell und verfassungsrechtlich fragwürdig.
FDP überlegt Verfassungsklage
Innerhalb der FDP gibt es Diskussionen über eine mögliche Verfassungsklage gegen das Gesetz. Moritz Promny sprach von einem "Schnellschuss" ohne ausreichende Anhörung von Experten. Die Partei erwägt rechtliche Schritte, doch ein offizieller Beschluss steht noch aus.
Erweiterte Befugnisse der Polizei
Das neue Gesetz sieht erweiterte Befugnisse für die Polizei vor. Bei Verdacht auf schwere Straftaten oder Waffenbesitz kann die Polizei Personen auf Videoaufnahmen markieren und biometrisch identifizieren. Diese Maßnahmen sollen bei erheblichen Gefahren eingesetzt werden, um mögliche Täter zu identifizieren und Vorfälle zu verhindern.
Videoüberwachung an Brennpunkten
Die Polizei wird verstärkt Videoüberwachung an Brennpunkten einsetzen. Diese kommt nun schneller zum Einsatz dank KI-Hilfe. In kritischen Situationen ermöglicht die Überwachung auch die Suche nach vermissten Personen oder Opfern von Verbrechen. Zudem sind Body-Cams in Wohnungen und erweiterte Einsatzmöglichkeiten für elektronische Fußfesseln geplant, um besonders gefährdete Personen besser zu schützen. Das Gesetz zielt darauf ab, den Handlungsspielraum der Polizei zu erweitern und die Sicherheit im Alltag zu erhöhen.
Nach Angaben des Innenministeriums sollen folgende Verfahren genutzt werden:
Mustererkennung
Mithilfe intelligenter Mustererkennung werden Gefahrensituationen erkannt. "Muster" sind in diesem Fall etwa Waffen, Messer oder andere gefährliche Gegenstände.
Bewegungsmuster
Damit können Bewegungen oder ungewöhnliche Verhaltensweisen automatisch erkannt werden - zum Beispiel plötzliche Bewegungsstopps in Menschenmengen, die auf eine Panikreaktion oder einen Zwischenfall hinweisen könnten.
Objekterkennung
Die Objekterkennung soll dabei helfen, bestimmte Objekte in videoüberwachten Bereichen zu identifizieren. Das könnten zum Beispiel gefährliche Gegenstände wie Baseballschläger sein.
Nachverfolgung
Sieht ein Polizeibeamter eine konkrete Gefahr, kann er die Stufe zwei aktivieren: die Nachverfolgung eines potenziellen Gefährders. "Diese Person wird im Video bzw. auf dem Monitor grafisch gekennzeichnet, sodass man ihn in einer Menschenmasse nachverfolgen kann und nicht aus dem Blick verliert."
Fernidentifizierung
Stufe drei ist die biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung - sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Ist das der Fall, werden die biometrischen Daten des Gefährders mit vorhandenen biometrischen Daten der Polizei automatisiert abgeglichen. "Sie darf nur initiiert werden, wenn eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit einer Person besteht und die Abwehr der Gefahr auf diese Weise unbedingt erforderlich ist", heißt es in den Vorgaben dazu.