Kirchenasyl in Hessen - Zahlen 2024 stabil
Im Jahr 2024 fanden zahlreiche Flüchtlinge in Hessen Schutz durch Kirchenasyl. Das zeigen aktuelle Zahlen der evangelischen Kirchen von Kurhessen-Waldeck (EKKW) und Hessen und Nassau (EKHN) sowie der Bistümer Limburg, Fulda und Mainz.
Die Zahlen sind im Vergleich zu 2023 relativ stabil.
Dublin-Verfahren
Insgesamt gewährte die EKKW in 44 Fällen Kirchenasyl. Die meisten Flüchtlinge kamen aus Syrien und Äthiopien. Die Kirchengemeinden boten Asyl aufgrund der dringenden humanitären Situation der Flüchtlinge und ihren individuellen Erfahrungen in ihren Heimatländern. Viele dieser Fälle betrafen Dublin-Verfahren, bei denen eigentlich andere europäische Länder wie Bulgarien und Kroatien zuständig gewesen wären.
Erfahrungen der Flüchtlinge
Die EKKW berichtete, dass die Flüchtlinge in den Dublin-Ländern oft schwer misshandelt wurden. Dazu gehörten Misshandlungen durch die Polizei, Inhaftierungen, Demütigungen und ein Mangel an Nahrungsmitteln sowie medizinischer Versorgung. Kirchenasyl bedeutet jedoch nicht, dass die Flüchtlinge vor den Behörden versteckt werden. Der Aufenthalt in kirchlichen Räumen wird dem Bundesamt für Migration und Flucht gemeldet. Die EKHN rechnet mit ähnlichen Zahlen wie im Vorjahr, als 167 Menschen Kirchenasyl erhielten.
Situation in den Bistümern
Im Bistum Fulda kamen die meisten Kirchenasylsuchenden aus Syrien. Asyl wurde gewährt, wenn eine Abschiebung in Länder drohte, in denen systemische Mängel vermutet wurden. Häufig betraf dies Länder, in denen gewalttätige Übergriffe durch Sicherheitskräfte an der Tagesordnung waren. Exakte Zahlen nannte das Bistum Fulda jedoch nicht. Das Bistum Limburg gewährte 15 Menschen Kirchenasyl, hauptsächlich aus Syrien, Afghanistan, der Türkei, Somalia und Äthiopien. Im Bistum Mainz kam es im vergangenen Jahr zu keinem Kirchenasylfall.
Verfahren und Kommunikation
Laut dem Bistum Mainz wurden Verfahren entwickelt, die eine effektive Kommunikation zwischen staatlichen und kirchlichen Stellen sicherstellen. Kirchenasyl soll nicht dazu dienen, das staatliche Asylrecht zu umgehen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gefährden. Es handelt sich um eine Maßnahme, die Flüchtlingen Schutz bietet, wenn bei Abschiebung Gefahr für Leib und Leben oder die Verletzung der Menschenrechte drohen könnte.