Hundert-Tage-Bilanz in Hessen - Viele nutzen Selbstbestimmungsgesetz
In den ersten Hundert Tagen seit Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes haben Hunderte Menschen in Hessen eine Änderung ihres Geschlechtseintrags angemeldet und teilweise bereits vollzogen.
Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in den fünf größten Städten des Bundeslandes.
Der gesetzliche Hintergrund
Das zum 1. November geltende Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) regelt, dass man seinen Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister ändern lassen kann - ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.
Dreimonatige Wartefrist
Bereits seit dem 1. August 2024 konnten Interessierte eine gewünschte Änderung ihres Geschlechtseintrags bei den Standesämtern anmelden. Zwischen der Anmeldung und der eigentlichen Erklärung, für die eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, muss laut Gesetz eine dreimonatige Frist liegen.
Gut 230 Änderungen in Kassel
In Kassel haben sich bislang 234 Menschen zu einer Änderung angemeldet. Dem Standesamt liegen nach eigenen Angaben 134 beurkundete Erklärungen vor. Aktuell stehen noch 96 angemeldete Erklärungen aus. Nach einer Anmeldung haben die Menschen den Angaben zufolge sechs Monate Zeit, ihre Erklärung auch wirklich abzugeben.
Frankfurt und Offenbach
In Hessens größter Stadt Frankfurt hat das Standesamt (Stand 31.12.2024) 326 Anmeldungen erhalten und 189 Erklärungen entgegengenommen. In Offenbach haben 54 Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern lassen. Davon wurden zwölf Erklärungen an andere Standesämter zur Fortführung der dortigen Register weitergeleitet. Außerdem wurden drei Erklärungen von Menschen aufgenommen, die im Ausland geboren wurden. 25 Anmeldungen sind laut Stadtverwaltung noch offen, da die Wartefrist für die Abgabe einer Erklärung noch nicht abgelaufen ist.
Wiesbaden und Darmstadt
Beim Standesamt Wiesbaden wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes 74 Erklärungen abgegeben. Es gingen 138 entsprechende Anmeldungen ein. Bei den bisher nicht abschließend geklärten Fällen ist teilweise die Frist von drei Monaten nach Anmeldung noch nicht abgelaufen. In Darmstadt haben 92 Menschen ihren Eintrag ändern lassen. Darüber hinaus liegen nach Angaben der Stadtverwaltung noch 27 offene Anmeldungen vor.
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