Änderungen ab Mai in Hessen: Aus für Papierpassfoto, neue Biomüllregel
Das ändert sich ab Mai - Aus für Papierpassfoto, neue Biomüllregel
Das ausgedruckte Passfoto gehört bald der Vergangenheit an und wer nicht ordentlich trennt, bleibt zukünftig auf seinem Bio-Müll sitzen. Der Mai 2025 bringt einige wichtige Änderungen für Verbraucher in Hessen.
Neues Namensrecht für Ehepaare
Bisher galt, dass bei Ehepaaren nur ein Partner einen Doppelnamen annehmen durfte. Dann hieß Beispielsweise die Frau "Meier" und ihr Ehemann "Meier-Schneider". Ab dem 1. Mai gilt das neue Namensrecht, dass hier einige Lockerungen vorsieht. Zum einen dürfen nun beide Eheleute den Doppelnamen tragen.
Und auch Kinder können zukünftig einen Doppelnamen bekommen, selbst dann wenn ihre Eltern keinen Doppelnamen tragen. Das gilt sogar dann, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Damit das nicht zu Verwirrungen führt, ist die Entscheidung beim ersten Kind allerdings bindend für alle nachfolgenden Kinder. Die Geschwister tragen also alle den gleichen Nachnamen.
Strenge Regeln für Biomüll
Falsche Inhalte wie Plastik oder Glas im Biomüll sind den Kommunen ein Dorn im Auge. Denn diese verrotten nicht und bleiben am Ende in der kompostierten Erde zurück. Darum gilt zukünftig die Regel: Enthält der Biomüll mehr als 3 Prozent Fremdstoffe insgesamt oder mehr als 1 Prozent Kunststoff, so kann Entsorger die Mülltonne stehen lassen und zum "Nachsortieren" auffordern. Das heißt, der Müll wird erst mitgenommen, wenn der Besitzer alles, was nicht hineingehört, wieder aus der Tonne gesucht hat.
Reicht das nicht als Lektion und wird die Tonne trotzdem immer wieder falsch befüllt, kann der Entsorger auch entscheiden, den Biomüll als Restmüll zu entsorgen – inklusive saftiger Rechnung. Außerdem können die Kommunen entscheiden, ob sie zusätzliche Bußgelder für Biomüll-Sünder einführen wollen.
Elternzeit per E-Mail-Antrag
Wer Elternzeit beantragen möchte, kann dies zukünftig auch per E-Mail einreichen. Auch die Antwort des Arbeitgebers kann nun in digitaler Form erfolgen. Bisher war es vorgeschrieben, dass der Antrag in schriftlicher Form auf Papier erfolgen musste. Die neue Reglung gilt für alle Kinder, die ab dem 1. Mai geboren werden.
Passbilder nur noch digital
Es war schon fast ein Ritual: Alle paar Jahre ging es zum Fotografen oder Foto-Automaten, um neue Passbilder zu machen. Die wurden per Digitalkamera gemacht, ausgedruckt, auf dem Amt ausgeschnitten, aufgeklebt und dann wieder digitalisiert. Dieser unnötige Umweg entfällt ab Mai. Stattdessen werden die Passbilder zukünftig nur noch digital akzeptiert und im Regelfall direkt in den Behörden aufgenommen. Fotos vom Fotografen sind nur noch erlaubt, wenn der Fotograf speziell zertifiziert ist und die Bilder direkt über eine sichere Verbindung an die Behörde überträgt.
Die Neuerung soll unnötige Arbeitsschritte sparen und Manipulationen an den Fotos verhindern. Bis Ende Juli gilt noch eine Übergangsfrist für Bürgerämter, die noch nicht über die nötige Technik verfügen
Pässe und Ausweise per Post
Auch neu: Ab Mai müssen die fertigen Reisepässe und Ausweise nicht mehr persönlich im Bürgeramt abgeholt werden. Stattdessen kann man sie sich auch zuschicken lassen – allerdings für happige Portokosten von 15 Euro. Diese Gebühr sei nötig, weil die Dokumente vom Zusteller nur persönlich ausgehändigt werden dürften.
Ende für Skype
Anfang der 2000er-Jahre war "skypen" synonym für "über das Internet telefonieren". Das ist lange her und jetzt kommt das Aus für den Technologie-Pionier. Skype, dass im Jahr 2011 für die Rekordsumme von 8,5 Milliarden Dollar von Microsoft gekauft wurde, wird am 5. Mai abgeschaltet. Stattdessen sollen Nutzer zukünftig den Microsoft-Dienst "Teams" verwenden, teilt der Konzern mit.
Kein WhatsApp für alte iPhones
WhatsApp beendet den Support für ältere iPhones. Ab 5. Mai setzt der beliebte Messenger-Dienst die iOS-Version 15.1 oder neuer voraus. Benutzer mit älteren Betriebssystem-Versionen müssen ein Update durchführen, um WhatsApp weiterhin benutzen zu können. Diese Updates gibt es allerdings nur für das iPhone 6s oder neuer - wer über ein älteres Modell verfügt, braucht ein neues Gerät.
Für Android-Nutzer ändert sich nichts, hier wird weiterhin mindestens die Android-Version 5.0 vorausgesetzt.