Was gilt jetzt in Hessen? Das sind die aktuellen Corona-Regeln
Keine Testpflichten mehr - Das sind die Corona-Regeln in Hessen
Welche Corona-Regeln gelten aktuell in Hessen? Im Fall einer Corona-Infektion gibt es keine Isolationspflicht mehr, dafür aber verpflichtende Regelungen wie eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung.
In der Corona-Krise gelten ab sofort keine Testpflichten für den Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen mehr. Aufgehoben ist auch die Maskenpflicht für Beschäftigte in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Das legt eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest.
Für Besucherinnen und Besucher in Praxen, Pflegeheimen und Kliniken bleibt aber noch bis 7. April eine bundesweite Maskenpflicht bestehen. Dies soll vor allem Risikogruppen weiterhin schützen.
Maskenpflicht
Ab heute (01.03.), besteht die FFP2-Maskenpflicht
- für Besucherinnen und Besucher in (Zahn-)Arztpraxen, psychotherapeutischen Praxen, Praxen aller sonstigen Heilberufe, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Rettungsdiensten
- für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen.
Wer aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine medizinische Maske tragen kann, muss das gegenüber Behörden mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Sollte sich das Attest auf FFP2-Masken beziehen, ist eine OP-Maske zu tragen.
Was tun im Fall einer Infektion?
Für positiv getestete Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren besteht mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test:
- eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Unter freiem Himmel kann die Maske abgesetzt werden, wenn ein Abstand von mindestens 1,5 Metern gegeben ist
- ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Krankenhäuser, Altenheime, Obdachlosenunterkünfte sowie weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder erhöhten Infektionsgefahren. Das gilt für Besucher und Personal. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind unter anderem Personen, die in der Einrichtung behandelt oder betreut werden, sowie Polizei- und Rettungskräfte, wenn das zur Erfüllung des Auftrages zwingend erforderlich ist.
Das Land Hessen empfiehlt dringend, sich im Fall einer Infektion mit Symptomen für fünf Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen. Die Isolation sollte erst beendet werden, wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht oder zehn Tage nach dem ersten Test vergangen sind.
Studierenden an Schulen, Schülerinnen und Schülern, bei denen eine Corona-Infektion nachgewiesen ist, wird dringend empfohlen, nicht am schulischen Präsenzbetrieb und nicht an Schulfahrten mit Übernachtungen teilzunehmen.
Weitere Informationen zum Verhalten im Fall einer Corona-Infektion bietet das Land in den Auslegungshinweisen zur Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung.