Kennzeichen auf Lebensmitteln - Bericht: Verbraucher oft verwirrt
Unzählige Logos, Slogans und Gütesiegel: Die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der EU führt Verbraucherinnen und Verbraucher aus Sicht des Europäischen Rechnungshofs mitunter in die Irre.
Es gebe Lücken in den rechtlichen Vorgaben sowie Mängel bei Kontrollen und Sanktionen.
Lücken im Rechtsrahmen
Die EU-Vorschriften stellen nach Einschätzung der Prüfer zwar sicher, dass die Etiketten grundlegende Informationen enthalten. Dennoch seien die Lücken im rechtlichen Rahmen teils so gravierend, dass sie "der Täuschung der Verbraucher Vorschub leisten", teilte der Rechnungshof mit.
Vorteilhafte Nährwerte können hervorgehoben werden
So sei es selbst bei Produkten mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt noch möglich, bestimmte Vorteile in Bezug auf die Nährwerte oder gesundheitliche Wirkung des Produktes hervorzuheben.
"Große Kreativität bei Unternehmen"
"Die Unternehmen legen bei den Angaben auf den Verpackungen große Kreativität an den Tag", sagte Keit Pentus-Rosimannus vom Rechnungshof. "Die EU-Vorschriften halten mit dem sich ständig entwickelnden Markt jedoch nicht Schritt, sodass rund 450 Millionen europäische Verbraucher vorsätzlich oder unbeabsichtigt irreführenden Botschaften ausgesetzt sind."
Standards für Etiketten fehlen
Die Prüfer bemängelten, dass es in der EU hunderte verschiedene Kennzeichnungen gebe. Angaben zu Nährwerten wie der auch in Deutschland genutzte Nutri-Score seien nicht in der gesamten EU standardisiert. Auch fehlten EU-weite Definitionen für Labels zu Inhaltsstoffen. Das betrifft den Angaben zufolge etwa Aufschriften wie "vegan" oder "vegetarisch" sowie Informationen für Allergiker.
Vielzahl freiwilliger Labels
Als zusätzliches Problem identifizierten die Prüfer demnach eine Vielzahl freiwilliger Labels, die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Kauf bewegen sollen. Darunter fielen oft Etiketten zur Qualität oder Nachhaltigkeit eines Produktes. Eine Vielzahl dieser Labels komme sogenanntem Greenwashing gleich, also der Praxis, ein Produkt fälschlicherweise als umweltfreundlich zu vermarkten, kritisierte der Rechnungshof.