Strafe für Rettungssanitäter - Hatten Kind nicht in Klinik eingewiesen
Sie wiesen eine Zwölfjährige mit akuter Unterzuckerung nicht umgehend in ein Krankenhaus ein - zwei Rettungssanitäter müssen deshalb jetzt jeweils 250 Euro an das Mädchen zahlen.
Im Gegenzug wurde das Strafverfahren gegen die beiden am Dienstag vom Amtsgericht Frankfurt wegen geringer Schuld eingestellt. Die 48 und 49 Jahre alten Männer hatten sich dort wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen zu verantworten.
Vorfall im Frühjahr 2021
Eine Angehörige des Kindes hatte im März 2021 den Notdienst verständigt, weil das Mädchen an Atemnot und Übelkeit litt. Die Sanitäter empfahlen der Tante lediglich, einen Kinderarzt hinzuzuziehen. Der Arzt ordnete schließlich die sofortige Einweisung des Kindes in ein Krankenhaus an. Dort wurde eine akute, für das Kind lebensgefährliche Unterzuckerung festgestellt. Erst nach einem zwölftägigen Aufenthalt stabilisierte sich der Zustand des Kindes.
Diabeteserkrankung des Mädchen unbekannt
Vor Gericht stellte sich heraus, dass weder die Familie noch die Sanitäter von der Diabeteserkrankung des Mädchens gewusst hatten. Die Angeklagten beteuerten, eine solche Krankheit nicht im Rahmen ihrer regulären Untersuchungen erkennen zu können.
Verfahren gegen Geldstrafe eingestellt
Vor dem Hintergrund erheblicher Aufklärungsschwierigkeiten waren Gericht und Staatsanwaltschaft schließlich bereit, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Werden die Geldbeträge an das Kind gezahlt, ist die Einstellung rechtskräftig.