Zoff zwischen Nachbarn: BGH verhandelt über Bambushecke in Frankfurt
Zoff in Frankfurt-Sachsenhausen - BGH verhandelt über meterhohe Bambushecke
Am höchsten Zivilgericht Deutschlands geht es heute um eine Hecke. Um genau zu sein: um eine meterhohe Bambushecke, die zwei benachbarte Grundstücke voneinander trennt. Sie befinden sich in in Frankfurt-Sachsenhausen, sagt eine Justizsprecherin auf Nachfrage von HIT RADIO FFH.
Die Nachbarn streiten am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe darüber, ob der zwischenzeitlich mindestens sechs Meter hoch gewachsene Bambus auf eine Höhe von drei Metern zurückgeschnitten werden muss.
Anspruch auf Rückschnitt der Hecke?
Die Karlsruher Richterinnen und Richter wollen sich unter anderem mit der Frage beschäftigen, ob der Nachbar einen Anspruch auf Rückschnitt einer mehr als drei Meter hohe Hecke hat – auch wenn die im Hessischen Nachbarrecht vorgeschriebenen Grenzabstände eingehalten wurden. Zudem müsste dann wohl auch geklärt werden, ab welcher Stelle die Heckenhöhe gemessen wird, wenn ein Grundstück tiefer liegt als das andere.
OLG sieht keine schweren Beeinträchtigungen
Die Vorinstanzen waren in ihren Beurteilungen des Falls zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Während die Klage am Landgericht Frankfurt erfolgreich war, wies das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sie später ab. Die Frau habe den im Hessischen Nachbarrecht festgelegten Grenzabstand eingehalten, so das OLG. Zudem lagen keine "ungewöhnlich schweren und nicht mehr hinnehmbaren Beeinträchtigungen" vor, die die Ansprüche des Klägers aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis begründen würden.
Nicht der erste Nachbarstreit
Es ist längst nicht das erste Mal, dass ein Streit zwischen Nachbarn um die Gartenbepflanzung am BGH landet. Im Sommer 2021 ging es dort etwa um eine 40 Jahre alte Schwarzkiefer in Berlin, deren breite Krone zwei Jahrzehnte lang in den Garten des Nachbars ragte. Der hatte irgendwann genug von den abfallenden Nadeln und Zapfen - und griff zu Astschere. Dafür wurde er von den Eigentümern der Kiefer verklagt. Doch der BGH entschied: Der Mann durfte die Äste stutzen - und zwar auch, wenn der Baum infolge droht, einzugehen.