Verwaltungsgericht Frankfurt: - Schauspiel-Bürgerbegehren nicht rechtens
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Frankfurt ist das Bürgerbegehren "Rettet das Schauspielhaus" unzulässig.
In seiner Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass "das Bürgerbegehren bereits aus formellen Gründen unzulässig und ein Bürgerentscheid nicht durchzuführen sei", wie am Mittwoch mitgeteilt wurde.
Tausende Unterschriften für Bürgerbegehren gesammelt
Die Stadt Frankfurt hatte im September 2020 einen Neubau des Schauspielhauses beschlossen. Einen Monat später reichten die Verantwortlichen des Begehrens das von mehr als 18.000 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnete Bürgerbegehren bei der Stadt ein. Konkret zur Abstimmung gestellt werden sollte die Frage, ob das Schauspielhaus von 1902 am Willy-Brandt-Platz durch einen Neubau äußerlich originalgetreu wieder aufgebaut wird.
Irreführende Fragestellung
Die Stadt lehnte den Antrag damals ab. Die Verantwortlichen legten im April 2022 beim Verwaltungsgericht Klage ein."Die Fragestellung und Begründung des Bürgerbegehrens seien nicht hinreichend bestimmt und teilweise irreführend, was Einfluss auf das Unterschriftverhalten potenzieller Unterstützer haben könnte", hieß es in der Urteilsbegründung.
So sei nicht eindeutig, was mit "Schauspielhaus von 1902" gemeint und ob der Bestand zu bewahren sei. Auch die Kostenangaben seien irreführend gewesen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Schauspielhaus wurde nach der Zerstörung im Zweiten Weltkrieg neu errichtet, von dem Jugendstilbau ist einem Baugutachten zufolge so gut wie nichts erhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können noch Rechtsmittel an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.