Schweinepest in Hessen: Welche Regeln gelten aktuell wo?
Schweinepest in Hessen - Wo gelten aktuell welche Regeln?
Was darf ich eigentlich noch wo? Das fragen sich viele, seitdem die Schweinepest in Hessen ausgebrochen ist. Inzwischen gibt es viele neue Regeln, um die Seuche einzudämmen. Wir geben einen Überblick, was aktuell wo gilt.
Das Virus ist für Menschen, Hunde und Katzen zwar nicht gefährlich, für Schweine aber fast immer tödlich. Die Afrikanische Schweinepest war Mitte Juni erstmals bei einem Wildschwein im Kreis Groß-Gerau nachgewiesen worden.
Regeln für Hundehalter, Spaziergänger und Waldbesucher
Damit infizierte Wildschweine nicht aufgescheucht werden und das Virus weiter verbreiten, haben Städte und Kreise verschiedene Regelungen für Hundehalter, Spaziergänger und Waldbesucher aufgestellt.
Leinenpflicht
Laut dem Hessischen Landwirtschaftsministerium gilt in der gesamten "Sperrzone II" eine Leinenpflicht für Hunde. Darin liegen Teile Wiesbadens, Hofheims und weite Teile der Kreise Groß-Gerau, Darmstadt-Dieburg und Bergstraße. In diesem Bereich wurde das Virus bei Wildschweinen nachgewiesen.
Hundewiesen in Rüsselsheim und Ginsheim-Gustavsburg
Ausnahmen von der Leinenpflicht gibt es in Rüsselsheim und Ginsheim-Gustavsburg. Dort haben die Städte extra Hundewiesen eingerichtet. Auf den Wiesen dürfen die Hunde spielen, toben und frei herumlaufen. Die Bereiche sind jeweils abgegrenzt.
Hier befinden sich die Hundewiesen:
- Ginsheim: Im Bereich an der Sportanlage in Ginsheim-Nord, zwischen dem Rasenplatz und dem Kunstrasenspielfeld
- Gustavsburg: Abgegrenztes Gelände westlich der Sportanlage „Auf der Mainspitze“
- Rüsselsheim-Königstädten: Auf der Neubürgerwiese im Blauen See; sie befindet sich zwischen der Verlängerung der Straße „Am Königstädter Hügel“ und der Stockstraße
Pilze sammeln
Pilze im Wald sammeln ist dort möglich, wo Städte und Gemeinden nicht in der infizierten Zone liegen. Das ist laut einer Karte des Hessischen Landwirtschaftsministeriums aktuell zum Beispiel im Rheingau, im Taunus, in Höchst im Odenwald oder in Neckarsteinach im Kreis Bergstraße der Fall.
Wegpflicht in vielen Kommunen
Dort, wo Kommunen (zumindest teilweise) in der "Sperrzone II" liegen, gilt eine Wegpflicht. Das bedeutet, Waldbesucher dürfen gekennzeichnete Wege nicht verlassen, um Pilze zu sammeln. Ein Sprecher des Kreises Darmstadt-Dieburg erklärte gegenüber HIT RADIO FFH, dass man bei seiner Kommune nachfragen sollte, wenn man sich nicht sicher ist, ob zum Beispiel ein Trampelpfad ein Weg ist oder nicht.
Schnitzeljagd
Für Aktivitäten draußen, die außerhalb der Ortschaften durchgeführt werden, gelten die gleichen Regeln wie beim Pilze sammeln. Auch Kindergeburtstage, Schnitzeljagden, Reiten, Angeln und Radfahren dürfen nur auf gekennzeichneten Wegen stattfinden, sofern der Ort in der "Sperrzone II" liegt. Außerhalb der infizierten Zone gibt es laut Ministerium derzeit keine Einschränkungen.
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