Förderprogramm Hessengeld: Unterstützung für Immobilienkäufer
Hessengeld kommt im Herbst - Förderung für junge Immobilienkäufer
In Hessen startet im Herbst das neue Förderprogramm für Immobilienkäufer. Das sogenannte Hessengeld richtet sich speziell an junge Familien und Personen, die erstmalig eine Immobilie zur Eigennutzung im Bundesland erwerben möchten.
Das Kabinett hat in Wiesbaden die Förderrichtlinie dafür beschlossen. Diese Richtlinie enthält alle Details und Bedingungen für die Beantragung der Förderung.
Erleichterung bei Grunderwerbsteuer
Ziel des Hessengeldes ist es, die finanziellen Belastungen durch die Grunderwerbsteuer zu senken. Diese beträgt in Hessen sechs Prozent des Kaufpreises für ein Grundstück oder eine Immobilie. Bei einem Immobilienkauf über 300.000 Euro würde dies beispielsweise 18.000 Euro betragen. Mit dem Förderprogramm sollen Betroffene eine finanzielle Unterstützung erhalten, um diese Kosten zu mindern.
Weitere Informationen zum Hessengeld.
Bereits Interesse an Förderung
Bereits im Frühjahr fiel die Grundsatzentscheidung für das Hessengeld durch die Landesregierung von SPD und CDU. Ministerpräsident Boris Rhein sagt, dass die neue Richtlinie den Bürgern Klarheit über die Details und den Zeitplan der Förderung gebe. Finanzminister Alexander Lorz berichtet von großem Interesse an dem Programm.
Anträge ab Herbst möglich
Mit den Förderrichtlinien könnten sich Interessenten nun besser auf den Start des digitalen Antragsverfahrens im Herbst vorbereiten. Ein genaues Datum für den Beginn gibt es jedoch noch nicht.
Rückwirkende und gestaffelte Auszahlung
Das Hessengeld kann rückwirkend für Käufe ab dem 1. März 2024 beantragt werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. Wurde ein Antrag bewilligt, können Käufer bis zu 10.000 Euro erhalten, maximal 20.000 Euro für Paare, die zusammen ihre erste Immobilie kaufen. Zudem gibt es bis zu 5.000 Euro für jedes Kind unter 18, das mit einzieht. Die Förderung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und in zehn gleich großen jährlichen Raten ausgezahlt.
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