Was zahlt die Versicherung? - Sturmschäden an Haus und Auto
Wenn heftige Unwetter übers FFH-Land ziehen, kann schnell mal einiges kaputt gehen: Abgedeckte Dächer, überflutete Keller, verbeulte Autos, zerbrochene Fenster- und Windschutzscheiben sind dann die Folge. Hoffentlich sind die Geschädigten in so einem Fall dann gut versichert! Aber welche Versicherung zahlt für welchen Schaden? Das lest ihr kurz und kompakt hier!
Sturmschäden am Auto - wer zahlt?
Wenn beispielsweise durch ein Unwetter Ziegel aufs Auto gekracht sind, reicht eine Teilkasko-Versicherung. Damit sind alle Unwetterschäden abgedeckt, also Ziegeln in der Windschutzscheibe, der Gartenzaun auf der Motorhaube oder Hagelschäden im Blech. Wichtig zu wissen: Durch Unwetterschäden werdet ihr auch nicht zurückgestuft.
Anders sieht es aus, wenn der Sturm einen morschen Baum oder einen schlecht befestigten Fahnenmast auf ein fremdes Auto oder Gebäude weht. In diesem Fall greift die Haftpflichtversicherung vom Hausbesitzer. Generell zahlen alle Versicherungen Sturmschäden aber erst ab Windstärke 8. Beim Unwetter am 18. August 2019 in Teilen vom Rhein-Main-Gebiet lagen wir da mit Windstärke 14 deutlich drüber.
Was übernimmt die Wohngebäude- und Hausratsversicherung?
Da gibt's eine schöne Eselsbrücke. Stellt euch einfach ein Wohnhaus vor, nehmt in Gedanken das Dach ab und dreht das Haus dann auf den Kopf. Alles was raus beziehungsweise ab fällt, zahlt die Hausratsversicherung. Natürlich nur, wenn es beschädigt wurde. Alles was fest bleibt, muss die Wohngebäudeversicherung übernehmen.
Vollgelaufene Keller sind übrigens ein Fall für die Elementarschadenversicherung. Warum die wichtig ist, verrät ein Experte hier!
Generell gilt: Prüft genau, ob in eurer Gebäudeversicherung auch tatsächlich Sturmschäden mit abgedeckt sind.