Strafzettel trotz Parkscheibe - Vellmarerin bekommt 20-Euro-Knöllchen
Pink statt Blau kann schnell teuer werden – zumindest wenn es um die Farbe der Parkscheibe geht. Das weiß jetzt auch Elke Steden aus Vellmar, die 20 Euro Verwarngeld bezahlen musste, weil sie eine pinke Parkscheibe benutzte. Doch muss eine Parkscheibe immer blau sein und was sollte man noch über Parkscheiben wissen?
Als Elke Steden ihre Nachbarin zum Orthopäden in Vellmar fahren wollte, hatte sie ihren VW am Mittelring in Vellmar geparkt, ihre Parkscheibe eingestellt und sie gut sichtbar in der Windschutzscheibe platziert. Alles richtig gemacht – dachte die 57-Jährige.
„Ich war mir ganz sicher, dass ich meine pinkfarbene Parkscheibe mit korrekte Zeit auf die Armatur gelegt habe, weil ich wie immer nochmal kontrolliert habe und sie von Weitem gut erkannt habe und mir sicher war, ich habe eine Parkscheibe, also kann ich jetzt weitergehen“, erzählt sie bei FFH.
Doch ein paar Tage später lag ein Knöllchen im Briefkasten: 20 Euro Verwarngeld soll Elke für die Verwendung einer falschen Parkscheibe zahlen. Der Vorwurf: "Sie parkten (...) ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheibe (...) von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben.“
Elke versteht den Vorwurf nicht, legt Einspruch ein und schreibt dem Leiter des Ordnungsamtes auf Facebook. Der erklärt ihr, dass der Knackpunkt tatsächlich die Farbe der Parkscheibe ist: Pink. Die pinke Parkscheibe sieht zwar süß aus, kann aber Ärger einbringen. Denn obwohl sie überall zu kaufen ist, darf sie in Deutschland laut der Straßenverkehrsordnung nicht benutzt werden.
Muss eine Parkscheibe immer blau sein?
Die einzige zulässige Parkscheibe in Deutschland ist exakt 11 Zentimeter breit, 15 Zentimeter hoch und blau! Nicht pink, sondern ausschließlich blau. Wichtig zu wissen ist auch, dass vorne absolut nichts, auch keine Werbung, stehen darf, außer ein weißes „P“. Wer keine Parkscheibe im Auto hat, darf sich eine Parkscheibe aber theoretisch selber basteln, wenn diese Regeln alle eingehalten werden.
Die Parkscheibe solltet ihr immer gut sichtbar im Auto platzieren, idealerweise vorne unter der Windschutzscheibe. Tatsächlich darf sie aber auch im Seitenfester oder auf der Hutablage liegen.
Übrigens: Bei den pinken Parkscheiben handelt es sich um Scherzartikel. Wer genau hinsieht findet kleingedruckt auf der Rückseite den Hinweis, dass die Parkscheiben nicht der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Die pinke Parkscheibe wird Elke künftig wohl nicht mehr benutzen...
Ist eine digitale Parkscheibe erlaubt?
Eine digitale Parkscheibe ist dagegen erlaubt. Aber nur, wenn sie eine Typengenehmigung haben und einen Bewegungssensor, der automatisch die Ankunftszeit einstellt, sobald das Fahrzeug steht. Digitale Parkscheiben mit mitlaufender Uhr sind nicht erlaubt. Das heißt, dass der Zeitpunkt des Abstellens sich nicht verändern darf.
Diese digitalen Parkscheiben dürfen kleiner sein und auch eine andere Farbe haben. Das große Aber: Es muss vorne eine weißes "P" auf blauem Hintergrund zu sehen sein und über dem Display muss "Ankunftszeit" stehen.
Wie stelle ich die Parkscheibe richtig ein?
Die Parkscheibe wird immer auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt. Ihr müsst also auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunftszeit aufrunden.Stellt ihr euer Auto beispielsweise um 14.05 Uhr ab, müsst ihr die Parkscheibe auf 14.30 Uhr stellen. Parkt ihr um 14:32 Uhr, stellt ihr die Parkscheibe auf 15 Uhr.
Was passiert, wenn man die Parkzeit überschreitet?
Wenn ihr die Parkdauer um maximal eine halbe Stunde überzieht, sind 20 Euro Bußgeld fällig. Ab 31 bis 60 Minuten sind es 25 Euro. Sind es bis zu zwei Stunden fallen 30 Euro an. Bei mehr als zwei Stunden müsst ihr 35 Euro zahlen, bei mehr als drei Stunden 40 Euro.
Darf ich die Parkscheibe weiterdrehen?
Nein. Die Verkehrsschilder geben die maximale Parkdauer an. Ist die Zeit rum, müsst ihr den Parkplatz verlassen. Wenn dieser nach einer Runde um den Block immer noch frei ist, könnt ihr wieder auf dem Stellplatz parken und die Parkscheibe neu einstellen.