Grillen, Wäsche aufhängen & Co. - Balkon & Garten: Was ich als Mieter darf
Ihr grillt gerne, hängt eure Wäsche draußen auf, gestaltet euren Balkon oder Garten genau so, wie ihr es wollt? Als Mieter teilweise gar nicht so einfach. Was ihr beachten müsst, haben wir für euch hier zusammengefasst:
Der Frühling ist da, das Wetter wird schöner – die Leute gehen wieder öfter raus. Sei es zum Grillen, zum Verschönern des Balkons oder um ein paar Blümchen zu pflanzen. Wohnungs- oder Hausmieter müssen dabei aber einiges beachten, denn nicht alles ist im „eigenen“ Garten oder auf dem Balkon erlaubt.
Was muss ich auf meinem Balkon beachten?
Bei der Gestaltung des Balkons könnt ihr so kreativ sein, wie ihr wollt. Dabei gibt es kaum Einschränkungen, egal ob es beispielsweise Pflanzen, ein bestimmtes Möbelstück oder den Sichtschutz des Geländers betrifft. Der Sichtschutz darf allerdings nur bis zur Höhe der Balkonbrüstung gehen. Ein Sonnenschirm im Schirmständer dürft ihr ebenfalls ohne Probleme aufstellen. Aber Vorsicht: Nicht an die Außenfassade des Hauses bohren, um etwas zu befestigen! Die Fassade muss rückstandslos bleiben. Das gilt zum Beispiel für das Anbringen von Markisen.
Blumenkästen dürft ihr ohne Einschränkungen anbringen, insofern sie Passanten oder Nachbarn nicht gefährden können. Sie brauchen also einen sicheren Halt und es darf nichts gegenteiliges dazu im Mietvertrag stehen (beispielsweise, dass Blumenkästen nur nach innen gerichtet aufgehängt werden dürfen). Außerdem darf das herunterlaufende Wasser die benachbarten Parteien nicht außerordentlich beanspruchen. Falls das doch so sein sollte, müsst ihr leider die Blumen an einen anderen Ort stellen.
Generell gilt: Wenn sich andere übermäßig gestört fühlen, der Gesamteindruck des Hauses stark verändert oder beeinträchtigt wird oder das Haus in jeglicher Weise in Mitleidenschaft gezogen wird, gibt es Grenzen für den Mieter.
Was muss ich in meinem Garten beachten?
Ein Garten darf in seiner ursprünglichen Struktur an sich nicht verändert werden. Wollt ihr beispielsweise einen Teich anlegen, einen Swimming-Pool fest installieren, Bäume pflanzen oder eine Schaukel aufstellen, benötigt ihr die Zustimmung des Vermieters. Dieser muss euren Vorhaben allerdings nicht zustimmen.
Wenn ihr auszieht, kann der Vermieter dann verlangen, dass ihr den Garten wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Eine Schaukel müsste dann zum Beispiel wieder abgebaut werden. Auch der Teich müsste dann unter Umständen wieder entfernt werden.
Grillen auf dem Balkon und im Garten
Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten ist Mietern grundsätzlich erlaubt, aber es gibt auch Ausnahmen: Wenn im Mietvertrag ausdrücklich das Grillen auf Balkon oder Terrasse verboten ist. Im schlimmsten Fall könnte die Kündigung des Mietvertrags drohen. Zusätzlich solltet ihr darauf achten, dass der Grill nicht zu starken Rauch erzeugt. Falls er zu stark qualmt, droht sogar ein Bußgeld.
Unser Tipp: Elektrogrills und Grillschalen verhindern starke Rauchentwicklung.
Beides ist nichts für euch? Dann schaut gerne auch mal nach unseren Grill-Empfehllungen:
Wäsche aufhängen auf dem Balkon und im Garten
Wenn ihr als Mieter eure Wäsche auf dem Balkon aufhängen und trocknen wollt, dann dürft ihr das prinzipiell auch. Achtet erst mal darauf, dass die Wäsche nicht über den Balkon ragt oder herunterfällt. Außerdem gibt es zwei Haken:
Wäsche, die auf einen Wäscheständer passt ist unproblematisch, wie beispielsweise Unterwäsche, Shirts, oder Hosen. Größere Teile, wie zum Beispiel Bettwäsche können tatsächlich vom Vermieter verboten werden. Denn auch hierbei haben sie das Recht, alles zu verbieten, was den optischen Eindruck des Hauses beeinträchtigt. Ihr dürft Wäscheständer ohne Genehmigung aufstellen, allerdings nicht fest installieren, wie zum Beispiel an der Hauswand.
Und ganz wichtig: Auch wenn Wäsche aufhängen nicht viel Lärm macht, müsst ihr euch auch hierbei an die gesetzliche Ruhezeit halten (in Deutschland von 22 bis 6 Uhr). Haltet ihr euch nicht daran, droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Bei Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen drohen sogar bis zu 50.000 Euro Strafe!
PS: Auch wenn das alles die offiziellen Vorgaben sind, sehen das die meisten Vermieter natürlich nicht so eng.
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