Ehemaliger SVWW-Jugendtrainer: Missbrauchsurteil teils aufgehoben
Ex-Fußball-Jugendtrainer - BGH hebt Missbrauchs-Urteil teilweise auf
Das Landgericht Frankfurt verurteilte einen Ex-Jugendtrainer von Fußball-Drittligist Wehen Wiesbaden zu einer langen Haftstrafe, unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Nun hat der Bundesgerichtshof das Urteil teilweise aufgehoben - wegen eines Verfahrensfehlers.
Das Landgericht hatte im vergangenen März den damals 35-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten wegen schwerer Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie weiterer Sexual- und Körperverletzungsdelikte verurteilt.
Gericht ging von 69 Einzelfällen aus
Die Jugendschutzkammer ordnete zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Das Landgericht ging von 69 Einzelfällen aus. Im Zeitraum zwischen 2014 und 2021 habe es elf Betroffene gegeben.
Verfahrensfehler im Prozess
Der Angeklagte war in Revision gegangen und beanstandete mit einer sogenannten Verfahrensrüge, dass an einem Hauptverhandlungstag die Öffentlichkeit des Prozesses nach der Vernehmung eines Opfers nicht wiederhergestellt worden war. Dieser Verfahrensfehler führte nun führte zur Aufhebung seiner Verurteilung in sieben Fällen, der Gesamtstrafe, der Anordnung der Sicherungsverwahrung und der Einziehungsentscheidung. Die Verurteilung in weiteren 62 Fällen sowie die hierfür zugemessenen Einzelstrafen hat der Senat bestätigt, teilt der Bundesgerichtshof mit. Es sei insoweit ein abtrennbarer Teil des Urteils betroffen, auf den sich der Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit nicht auswirkten.
Kammer muss jetzt neu verhandeln
Dem Gericht zufolge nutzte der Angeklagte seine damalige Funktion, um Kontakt zu männlichen Jugendlichen und Kindern aufzunehmen. Er bedrohte sie brachte er sie dazu, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen. Teilweise sedierte er sie demnach heimlich mit Schlafmitteln in Getränken oder Schokolade und missbrauchte sie anschließend sexuell. Über die sieben aufgehobenen Fälle muss nunmehr eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts neu verhandeln.
Jugendliche des SVWW nicht betroffen
Zwischen Sommer 2019 und Oktober 2021 arbeitete der Mann als Jugendtrainer für den Fußball-Zweitligisten SVWW. Kinder und Jugendliche des Vereins waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht betroffen.
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