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Mainzer Verwaltungsgericht: Ohne Masern-Impfung kein Kita-Platz

Mainzer Gericht bestätigt - Ohne Masern-Impfung kein Kita-Platz

Ein Kinderarzt impft ein einjähriges Kind in den Oberschenkel gegen Masern.
© dpa

Ohne Masern-Impfung kein Kita-Platz - diese Entscheidung einer Kita in Mainz hat das Verwaltungsgericht bestätigt.

Sie sind nicht gegen Masern geimpft, deshalb haben die Kinder eines Ehepaares in Mainz ihren Kita-Platz verloren. Zu Recht, hat jetzt das Mainzer Verwaltungsgericht entschieden.

Die Kinder des Paares hatten im November 2023 zunächst einen Platz in einer Mainzer Kindertagesstätte bekommen - ohne Masernimpfung. Die Eltern hatten eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt. Darin stand, dass die Kinder zum damaligen Zeitpunkt nicht geimpft werden konnten. Die Bescheinigungen waren befristet. Als sie ausliefen, legten die Eltern neue befristete Bescheinigungen vor. Diesmal akzeptierte die Kita diese nicht.

Eltern zogen vor Gericht

Gegen den Verlust der Kita-Plätze zogen die Eltern vor das Mainzer Verwaltungsgericht. Das gab allerdings der Kita Recht. Die Atteste reicheten nicht aus, entschied das Gericht. Denn es enthalte keine Angaben über konkrete medizinische Gründe. Allgemeine Bedenken gegen die Masernimpfung reichten nicht aus, um Kinder von der Impfpflicht zu befreien.

Impfpflicht seit 2020

Seit 2020 gilt in Deutschland ein Masernschutzgesetz. Es sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Nichtgeimpfte Kinder können demnach vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden. Nichtgeimpftes Personal darf in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen keine Tätigkeiten aufnehmen.

Das Bundesgesundheitsministerium erklärt die wichtigsten Fragen zum Masernschutzgesetz.

Impfpflicht gilt auch für Schulkinder

Auch Schulkinder müssen eine Masernimpfung nachweisen. Liegt diese nicht vor, ist die Schule verpflichtet, das Gesundheitsamt zu informieren. Ein Ausschluss vom Unterricht ist wegen der Schulpflicht nicht möglich, laut Bundesgesundheitsministerium können aber Bußgelder verhängt werden.

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