Gerichtsurteil in Gießen - Rechtsextremist darf Waffen behalten
Einem vom hessischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuften Mann darf nicht automatisch die Waffenerlaubnis entzogen werden. Alleine durch diese Einstufung ergebe sich keine waffen- oder sprengstoffrechtliche Unzuverlässigkeit, sagt das Verwaltungsgericht in Gießen.
"Insoweit wäre die Feststellung aktiv-kämpferischer Betätigungen gegen elementare Verfassungsgrundsätze erforderlich", heißt es im Beschluss des Gerichts vom 21. März (Az. 9 L 280/24.GI).
Teilnahme an NPD-Veranstaltungen
Die Aktivitäten des Mannes wie die Teilnahme an Veranstaltungen der NPD ließen sich nicht als Unterstützung von verfassungsfeindlichen Vereinigungen einordnen.
Kreis hatte Waffenerlaubnis widerrufen
Der Wetteraukreis hatte Anfang des Jahres nach einer entsprechenden Mitteilung des Verfassungsschutzes die Waffenerlaubnis des Mannes widerrufen. Als Begründung gab die Behörde an, der Mann sei waffenrechtlich unzuverlässig, da er Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung unterstütze. Der Mann wehrte sich erfolgreich mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.