Rat der Expertenkommission - Abtreibungen bis Woche 12 nicht strafbar
Abtreibungen sollten in Deutschland nach Einschätzung einer von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission künftig nicht mehr grundsätzlich strafbar sein.
"In der Frühphase der Schwangerschaft sollte der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau erlauben", heißt es in der Zusammenfassung eines Berichts der Kommission. Die Expertinnen und Experten äußern sich darin auch zu den Themen Eizellspende und Leihmutterschaft. Beides hält die Kommission unter bestimmten Umständen für zulässig.
Bisher nur Ausnahmeregelung
Zwar sind Schwangerschaftsabbrüche faktisch auch heute in der Frühphase - also innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen - möglich, wenn die Frau sich zuvor hat beraten lassen. Auch wenn bestimmte medizinische Gründe vorliegen oder nach einer Vergewaltigung sind Abbrüche möglich. Allerdings ist dies bisher als Ausnahmeregelung im Strafgesetzbuch geregelt, das Abtreibungen ansonsten ganz grundsätzlich unter Strafe stellt.
Ampel-Projekt im Koalitionsvertrag
In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Ampel vereinbart, durch eine Kommission prüfen zu lassen, inwieweit Schwangerschaftsabbrüche auch außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden könnten. Die Kommission sollte zudem Möglichkeiten zur Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft prüfen.
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