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Ampel-Fraktionen einig bei Klimaschutzgesetz und Solarpaket

Fahrverbote vom Tisch - Regierung einig bei Klimaschutzgesetz

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte mit Fahrverboten am Wochenende gedroht. Diese sind nun aber vom Tisch, da sich die Bundesregierung im Streit um ein neues Klimaschutzgesetz geeinigt hat (Symbolbild).
© dpa

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte mit Fahrverboten am Wochenende gedroht. Diese sind nun aber vom Tisch, da sich die Bundesregierung im Streit um ein neues Klimaschutzgesetz geeinigt hat (Symbolbild).

Die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich auf die lange umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes und ein Paket zur Förderung der Solarindustrie geeinigt. Das teilten Vertreter der drei Fraktionen in Berlin mit.

Mit der Einigung dürften weitreichende Eingriffe wie Wochenend-Fahrverbote für Autofahrer, um Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen, vom Tisch sein. Damit hatte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) gedroht.

FDP betont: keine Fahrverbote

"Durch die Abschaffung der jährlichen Sektorziele im Klimaschutzgesetz ist sichergestellt, dass es keine Fahrverbote geben wird", erklärte FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler. "Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes stellen wir die deutsche Klimapolitik vom Kopf auf die Füße, denn ab sofort zählt nur noch, dass die Klimaziele insgesamt erreicht werden und nicht mehr, an welcher Stelle die Emissionen reduziert werden. 2028 wird außerdem überprüft, ob auch die übrigen Regelungen im Klimaschutzgesetz abgeschafft werden können."

Auch SPD und Grüne zufrieden

SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sprach von einem Durchbruch und betonte mit Blick auf das Klimaschutzgesetz: "Durch die Novelle darf kein Gramm CO2 mehr ausgestoßen werden. Mit dem Solarpaket geben wir gleichzeitig wichtige Impulse für den Ausbau der Photovoltaik, der Windkraft und Biomasse." Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden betonte: "Das neue Klimaschutzgesetz bindet die Bundesregierung erstmals, konkrete Klimaschutzmaßnahmen auch für die Zeit 2030 bis 2040 aufzustellen, erneuert die Verbindlichkeit jedes Sektors und wird CO2-Einsparung intelligenter messen. Mit Blick auf das wesentlich strengere Klimaziel 2040 muss besonders im Bereich Verkehr mehr passieren."

Betrieb von Balkonkraftwerken erleichtern

Mit dem Solarpaket sollen bürokratische Hürden für den Ausbau der Sonnenenergie in Deutschland fallen und so der Ausbau vorangetrieben werden. Der Betrieb von Balkonkraftwerken soll einfacher werden oder auch die Nutzung von selbst erzeugtem Photovoltaik-Strom in Mehrfamilienhäusern. Auch die Möglichkeiten für Solaranlagen auf Äckern und Feldern sollen erweitert werden.

Solarunternehmen drohen mit Produktions-Aus

Im Gespräch war zuletzt auch eine finanzielle Förderung der heimischen Solarindustrie ("Resilienzbonus"), die die FDP allerdings abgelehnt hatte. Mehrere Solarunternehmen erwägen angesichts der aktuellen Misere, ihre Produktion in Deutschland einzustellen. Als Grund wird genannt, dass chinesische Hersteller den Markt mit Modulen zu Dumpingpreisen fluteten. "Es wird keinen Resilienz-Bonus geben, um einzelne Unternehmen auf Kosten der Allgemeinheit zu subventionieren", erklärte Köhler dazu. "Stattdessen können sich die Menschen auf deutlich weniger Bürokratie und schnellere Verfahren freuen, wenn sie sich eine Solaranlage anschaffen wollen."

Reform bereits durchs Kabinett

Das Bundeskabinett hatte die Reform des Klimaschutzgesetzes bereits im vergangenen Juni verabschiedet, das Solarpaket im August. Seither wurde über beides im Bundestag beraten - eine außergewöhnlich lange Zeit. Insbesondere Grüne und SPD fürchteten beim Klimaschutzgesetz einen Verlust von Verbindlichkeit, Umweltverbände kritisierten die Pläne als Aufweichung.

Was nun gelten soll

Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern. Bis dahin muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 senken.
 

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