Verbotene NS-Parole verwendet - Geldstrafe für AfD-Politiker Höcke
Das Landgericht Halle hat am Dienstagabend eine Geldstrafe gegen den AfD-Politiker Björn Höcke verhängt. Er wurde wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gesprochen.
öcke muss nun 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen. Der 52-Jährige hatte bestritten, wissentlich eine verbotene SA-Parole verwendet zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Höcke kann innerhalb einer Woche Revision einlegen.
Kontroverse Rede von Höcke
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Rede Höckes aus dem Mai 2021 in Merseburg, Sachsen-Anhalt. Dabei hatte er gesagt: "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland". Dieser Ausspruch wird als eine verbotene NS-Parole eingestuft. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Zahlung Höckes von 10.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen gefordert. Höckes Verteidiger plädierten hingegen auf Freispruch, da bei der Veranstaltung kein Bezug zur NS-Zeit erkennbar gewesen sei.
Keine unmittelbaren Konsequenzen für politische Karriere
Trotz des Urteils sieht Höcke keine direkten Auswirkungen auf seine politische Laufbahn. Er bleibt Landeschef der als rechtsextrem eingestuften und vom Verfassungsschutz beobachteten Thüringer AfD. Auch auf seine Spitzenkandidatur bei der kommenden Landtagswahl in Thüringen hat das Urteil keine unmittelbare Auswirkung.
Erneute Anklagen drohen
Höcke sieht sich allerdings weiteren juristischen Herausforderungen gegenüber. So wird ihm vorgeworfen, die strittige Parole "Alles für Deutschland" erneut bei einem Auftritt in Gera verwendet zu haben. Dabei soll er das Publikum zu der verbotenen Äußerung animiert haben. Zudem wurde am Landgericht Mühlhausen eine Anklage gegen ihn wegen Volksverhetzung zugelassen.
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