Frankfurt: Geldautomatensprenger wegen versuchten Mordes angeklagt
Serien-Geldautomatensprenger - Anklage wegen versuchten Mordes erhoben
Sechs Männer sollen in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen mehrere Geldautomaten gesprengt haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat jetzt Anklage gegen die Automatensprenger erhoben. Zwei der Fälle betreffen den Verdacht des versuchten Mordes.
Dies teilte die Behörde am Mittwoch mit.
Serie von Sprengungen
Die Anklageschrift zählt sieben Sprengungen auf, die zwischen Sommer 2022 und Sommer 2023 stattfanden. Die Beschuldigten sind zwischen 26 und 32 Jahre alt und werden der niederländischen Geldautomatensprenger-Szene zugerechnet. Sie sollen arbeitsteilig und in unterschiedlichen Besetzungen vorgegangen sein.
Tod von Menschen in Kauf genommen
Im Mai 2023 in Bad Homburg und im Juni 2023 in Frankfurt-Fechenheim soll versuchter Mord mit gemeingefährlichen Mitteln begangen worden sein. Die Beschuldigten sollen "den Tod von unbeteiligten Bürgern billigend in Kauf" genommen haben. Laut der Generalstaatsanwaltschaft ist dies bundesweit die erste Anklage wegen versuchten Mordes im Zusammenhang mit Geldautomatensprengungen.
Erheblicher Schaden
Neben mehreren Fällen in Hessen gab es auch Sprengungen in Wickede, Nordrhein-Westfalen, und Jünkerath, Rheinland-Pfalz. Insgesamt wurden etwa 870.000 Euro erbeutet. Allerdings entstand ein deutlich höherer Sachschaden von rund 2,5 Millionen Euro.
Details zu den Beschuldigten
Der Hauptverdächtige, ein 31-Jähriger, soll an vier Sprengungen beteiligt gewesen sein. Ein 28-Jähriger wird bei zwei vollendeten und einer versuchten Sprengung verdächtigt. Ein 26-Jähriger soll an zwei Sprengungen beteiligt gewesen sein. Die anderen Beschuldigten sollen jeweils an einer Sprengung beteiligt gewesen sein. Alle waren aber an mindestens einer der beiden Sprengungen beteiligt, in denen es um den Vorwurf des versuchten Mordes geht.
Beschuldigten in U-Haft
Die Beschuldigten wurden zwischen Mai und Juni 2023 festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.