Nach Nord-Stream-Anschlägen - Berichte: Erster Haftbefehl erwirkt
Zwei Jahre nach den Sprengstoffanschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines gibt es laut Medienberichten den ersten Haftbefehl.
Diesen habe der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erwirkt, berichteten "Die Zeit", ARD und die "Süddeutsche Zeitung". Demnach fällt der Verdacht auf einen Ukrainer, dessen letzter Aufenthaltsort in Polen gelegen haben soll. Den Berichten zufolge ist er mittlerweile untergetaucht. Die Bundesanwaltschaft war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Sprengstoffanschlägen auf Nord-Stream-Pipelines
Die beiden Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 wurden am 26. September 2022 durch mehrere Sprengungen beschädigt und unterbrochen. Die Explosionen wurden in der Nähe der dänischen Ostsee-Insel Bornholm registriert und wenig später vier Lecks an drei der insgesamt vier Leitungen der Nord-Stream-Pipelines entdeckt. Durch Nord Stream 1 floss zuvor russisches Erdgas nach Deutschland.
Nord Stream 2 noch nicht in Betrieb
Nord Stream 2 war wegen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und der folgenden politischen Streitigkeiten noch nicht in Betrieb. Die Behörden mehrerer Länder nahmen Ermittlungen in dem Fall auf. Mittlerweile stellten Dänemark und Schweden die Verfahren allerdings ein. Zu den Tätern kursierten lange mehrere Spekulationen.
Weitere Verdächtige
Nach Recherchen der drei Medien stehen auch zwei weitere ukrainische Staatsangehörige unter Tatverdacht - darunter eine Frau. Den Bericht zufolge sollen sie an den Anschlägen beteiligt gewesen sein. Sie könnten als Taucher die Sprengsätze an den Pipelines angebrachten haben, hieß es weiter. Die nun veröffentlichten Informationen stützen sich demnach auch auf "Hinweise eines ausländischen Nachrichtendienstes".
Segeljacht im Visier
Bisherige Ermittlungen hatten eine Segeljacht im Visier gehabt, auf der im Juli 2023 Sprengstoffspuren entdeckt wurden. Es wurde vermutet, dass die "Andromeda" möglicherweise zum Transport des Sprengstoffs für die Sabotage zum Einsatz kam.